Preisgünstige Wohnungen
Die Stadt Zug bietet preisgünstige Wohnungen an. Ein Anspruch besteht bei Erfüllung bestimmter Einkommens-, Vermögens- und Belegungskrieterien.
Anspruch
Die detaillierten Richtlinien sind als Download verfügbar.
Einkommens- und Vermögenskriterien
Die Vermögensgrenze für einen Anspruch liegt bei 400’000 Franken (steuerbares Vermögen Kantonssteuer).
Das jährliche steuerbare Einkommen (Kantonssteuer) darf nicht mehr als das Vierfache der Jahresnettomiete der preisgünstigen Wohnung betragen.
Belegungskriterien
Es gelten die nachfolgenden Mindestbelegungen:
- 2,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
- 3,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 2 Personen
- 4,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen
(davon 1 minderjährige Person oder in einer Erstausbildung) - 5,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 4 Personen
(davon 2 minderjährige Personen oder in einer Erstausbildung)
Richtlinien "Preisgünstiges Wohnen"
PDF | 410 KB | Deutsch
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Immobilien
Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
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