Preisgünstige Wohnungen

Die Stadt Zug bietet preisgünstige Wohnungen an. Ein Anspruch besteht bei Erfüllung bestimmter Einkommens-, Vermögens- und Belegungskrieterien.

Anspruch

Die detaillierten Richtlinien sind als Download verfügbar.

Einkommens- und Vermögenskriterien

Die Vermögensgrenze für einen Anspruch liegt bei 400’000 Franken (steuerbares Vermögen Kantonssteuer).

Das jährliche steuerbare Einkommen (Kantonssteuer) darf nicht mehr als das Vierfache der Jahresnettomiete der preisgünstigen Wohnung betragen.

Belegungskriterien

Es gelten die nachfolgenden Mindestbelegungen:

  • 2,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
  • 3,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 2 Personen
  • 4,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen 
    (davon 1 minderjährige Person oder in einer Erstausbildung)
  • 5,5-Zimmer-Wohnung: mindestens 4 Personen 
    (davon 2 minderjährige Personen oder in einer Erstausbildung)

Formular

PDF Formular
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Kontakt

Immobilien

Stadt Zug
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