Zufahrtsbewilligung einholen

Wenn Sie aus bestimmten Gründen in ein Fahrverbot einfahren müssen, kann Ihnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Bewilligung erteilt werden. Die Voraussetzungen sind in der Verordnung über die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen dargelegt.

Anspruch

Anspruchsbereichtigt sind Eigentümer oder Mieter angrenzender Grundstücke oder Personen die aus der Erwerbstätigkeit eine Zufahrt nutzen müssen.   

Details erfahren Sie in der Verordnung.

Eine Zufahrtsbewilligung wird kostenlos ausgestellt.

Bewilligung einholen

Der einfachste Weg zur Bestellung der Zufahrtsbewilligung ist via unserem Portal. Alternativ können sie sich auch direkt bei uns melden.

Parkkarten und Bewilligungen

Kontakt

Sicherheit und Verkehr

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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