Gemeindestrassen und Wanderwege

Die Stadt Zug ist eine Stadt der kurzen Wege. Dennoch beaufsichtigt und pflegt die Abteilung Tiefbau rund 75 km Gemeindestrassen und diverse Wanderwege.

Grundsatz der Strassenplanung bei Gemeindestrassen

Das Strassenreglement unterscheidet zwischen Sammel-, Erschliessungs- und Zufahrtsstrassen, je nach ihrer Funktion im Strassennetz. Auf diesen Strassen ist die Stadt Zug zuständig für den Bau und Unterhalt. Die Stadt übernimmt auch den Unterhalt bei privaten Strassen und Wegen, auf welchen sie ein öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht hat.

Die Sammel- und Haupterschliessungsstrassen sind im Richtplan der Stadt Zug aufgeführt.

Die gemeindlichen Strassen werden flächenschonend dimensioniert, effizient betrieben und mit hoher Aufenthaltsqualität und nach dem Prinzip der Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer gestaltet. Neu- und Ausbauten werden minimiert und klimaoptimiert gestaltet. Die Strassenräume werden als multifunktionale Mobilitätsräume im Mischverkehr organisiert. 

Gestaltungsvorgaben

Gut gestaltete Strassen und Plätze für mehr Lebensqualität in unserer Stadt: Damit es gelingt, erforderliche Infrastrukturmassnahmen zur schrittweisen Aufwertung des öffentlichen Raums zu nutzen, hat das Baudepartement das Handbuch Strassen und Plätze erarbeitet. 

Das Handbuch beschreibt die Entwurfsprinzipien für unterschiedliche Strassen-, Weg- und Platztypen unter Berücksichtigung ihrer Funktion als Verkehrsraum und Begegnungsort. Es richtet sich in erster Linie an die Stadtverwaltung und an Planungs-, Entwurfs- und Ingenieurbüros, die mit der Stadt zusammenarbeiten. Daneben ist das Handbuch auch ein wichtiges Hilfsmittel für private Bauherrschaften und Planende und gibt Hinweise zur Bebauung von Privatgrundstücken (Gebäudesetzung, Umgebungsgestaltung, Begrünung).  

Handbuch Strassen und Plätze
PDF | 3 MB | Deutsch

Strassenbau und -unterhalt

Die Stadt Zug will ihre Strassen in gutem Zustand erhalten. Dazu müssen regelmässige Reparatur- und Sanierungsarbeiten getätigt werden. Auftretende Schäden und Beschädigungen nach Unfällen werden möglichst rasch behoben. Hierbei sind auch Hinweise aus der Bevölkerung wertvoll. 

Fuss- und Wanderwege

Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Zug liegen rund 35 km Wanderwege in der Obhut der Abteilung Tiefbau. Unterstützt wird die Stadt im Unterhalt der Wege von der Korporation Zug sowie der Vereinigung Zuger Wanderwege. Letztere sind für die Beschilderungen zuständig.

Im Siedlungsgebiet übernimmt der städtische Werkhof die Unterhaltsarbeiten der Fusswege. Das Basisnetz Fussverkehr und das Wanderwegnetz ist im kommunalen respektive im kantonalen Richtplan aufgeführt.

Kontakt

Tiefbau

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
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