Winterdienst
Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs gehört zu den Unterhaltspflichten des Gemeinwesens. Die Mitarbeitenden des Werkhofs setzen sich auch bei Schnee und Kälte dafür ein, dass Sie sicher von A nach B kommen.
Winterdienst auf Gemeindestrassen
Grundsätzlich gilt für das gesamte Strassennetz die sogenannte «Schwarzräumung», abgesehen von wenigen Abschnitten, bei welchen andere Mittel wie z. B. Splitt zum Einsatz kommen. Sämtliche Einsätze (Schneeräumung und Glatteisbekämpfung) erfolgen gezielt, wobei sowohl auf ökologische als auch ökonomische Punkte geachtet wird.
Bei Wintereinbruch werden die städtischen Strassen nach folgenden Prioritäten von Schnee und Eis befreit:
- Gemeindestrassen mit Buslinien
- Bus- und Stadtbahnhaltestellen
- Belebte Trottoirs (insbesondere in der Innenstadt)
- Schulwege/Treppen und Treppenwege
- Gemeindestrassen ohne Buslinien
- Quartierstrassen/Trottoirs
Empfehlungen an die Bevölkerung
Bitte informieren Sie sich am besten bereits am Vortag über das Wetter. Passen Sie sich den besonderen Strassenverhältnissen an und planen Sie ausreichend Zeitreserven ein. Entsprechende Winterausrüstung bei Ihrem Fahrzeug sowie eine den Strassen- und Sichtverhältnissen angepasste Fahrweise tragen wesentlich zur Unfallverhütung bei. Gutes Schuhwerk erhöht die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgänger.
Auf Fusswegen im Gemeindegebiet der Stadt Zug werden rund 40 Splittkisten verteilt, welche bei gefährlichen Strassenverhältnissen durch jedermann benutzt werden können.
Parkieren von Autos bei Schneefall
Parkieren Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit nicht auf der Strasse. Falls keine andere Option besteht, stellen Sie es bitte möglichst nahe am Strassen- bzw. Trottoirrand ab und klappen Sie die Spiegel ein. So geben Sie den Räumfahrzeugen ausreichend Platz.
Zufahrten und Garagenvorplätze
Schnee von privaten Grundstücken oder Ausfahrten darf nicht auf die Gemeindestrassen geschoben bzw. zurückgeschoben werden.
Schnee auf Dächern, Bäumen und Sträuchern
Dachlawinen sind gefährlich. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer tragen die Verantwortung dafür, dass Passantinnen und Passanten auf öffentlichem Grund nicht zu Schaden kommen. Vermeiden oder entfernen Sie daher gefährliche Schneeverfrachtungen rechtzeitig.
Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer schneiden ihre Bäume und Sträucher im Strassen- und Trottoirbereich bitte rechtzeitig zurück. Achten Sie darauf, dass Äste auch unter Schneelast nicht in das Strassenprofil hineinragen.
Weitere Informationen zu Sicherheit und Heckenschnitt finden Sie hier.
Kontakt
Werkhof
6300 Zug
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