Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton, Gemeinden und den privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.
Pflichten der Stadt Zug
In der Stadt Zug fliessen 38 Bäche und kleine Flüsse durch Wälder, Wiesen und bewohnte Gebiete. Einige dieser Bäche sind naturbelassen und offen sichtbar, während andere verborgen in Rohren unter der Erde verlaufen.
Durch den Klimawandel häufen sich starke Regenfälle, weshalb die Stadt Zug zunehmend auf ein effizientes Regenwassermanagement angewiesen ist. Um Hochwasserereignissen entgegenzuwirken, plant Zug Strassen und Plätze wenn immer möglich nach dem Schwammstadt-Prinzip: Die Stadt verhält sich dabei wie ein Schwamm, der Regenwasser speichert und im Boden versickern lässt, anstatt es sofort in die Kanalisation abzuleiten. Dadurch wird die Kanalisation entlastet. Offene Böden, Wasserflächen, Grünflächen und Bäume fördern die Verdunstung und tragen so zur Kühlung der Stadt bei.
Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass Bäche über die Ufer treten oder die Kanalisation überlastet wird. Die Gefahrenkarte des Kantons Zug und die Gefährdungskarte des Bundes für Oberflächenabfluss zeigen, wo in der Stadt Zug Risiken bestehen.
Pflichten der Grundeigentümer
Nach dem Gesetz über die Gewässer sind die angrenzenden Grundstückeigentümer für den Unterhalt von privaten Bächen und Gewässern verantwortlich. Das heisst: Sie müssen dafür sorgen, dass das Wasser gut abfliessen kann.
Grundstückeigentümer müssen auch das Wasser aufnehmen, das natürlich vom höher liegenden Grundstück auf ihr eigenes Land fliesst (Art. 689 ZGB).
Die Gebäudeversicherung des Kantons Zug gibt Tipps, wie man sich vor Hochwasser und Oberflächenabfluss schützen kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Schutz vor Naturgefahren» der Gebäudeversicherung.
Kontakt
Tiefbau
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
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