Parkkarten für Anwohnende und Gewerbe
Anwohnerinnen und Anwohner können in ihren Wohnquartieren eine Parkkarte lösen, die es ihnen erlaubt, zwischen 07.00 bis 19.00 Uhr zu parkieren. Auch für das Gewerbe gibt es Möglichkeiten Fahrzeuge bedarfsgerecht zu parkieren.
Parkkarten für Anwohnende in den Quartieren
Anwohnerinnen und Anwohner können in ihren Wohnquartieren eine Parkkarte lösen, die es ihnen erlaubt, von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr länger als 120 Minuten zu parkieren.
Gebühren
- Pro Tag: CHF 5.-
- Pro Monat: CHF 30.-
Zonen
Die Parkkarten werden für definierte Zonen ausgegeben.
Für die Zone 4 gibt es keine Parkkarten.
Parkkarte für das Gewerbe
Seit dem 1. Januar 2021 Jahr können Zuger Gewerbetreibende eine neue Parkkarte beziehen. Sie ist in allen Gemeinden des Kantons gültig und erlaubt den Inhabenden, ihr Auto bei Bedarf auch auf dem Trottoir oder im Parkverbot oder ausser der Parkfelder abzustellen. Neu gilt diese Karte in allen Gemeinden des Kantons.
Sie können die Parkkarte weiterhin bei allen Gemeindeverwaltungen bezogen werden.
Die Inhaber dürfen ihr Auto mit der Gewerbekarte auch ausserhalb der Parkfelder abstellen, beispielsweise auf dem Trottoir oder im Parkverbot.
Die Durchfahrt sowie ein Korridor für Fussgänger müssen frei bleiben.
Ungültig ist die Karte auf Velowegen, Kurzzeit- oder privaten Parkplätzen.
Gebühren
- Pro Tag: CHF 6.-
- Pro Monat: CHF 60 .-
- Pro Jahr: CHF 600.-
Parkkarten kaufen
Bestellen Sie die Parkkarten über unseren Online Parkkarten Schalter.
Online Parkkarten SchalterNachtparkieren
Wer sein Fahrzeug (Motorfahrzeuge und Anhänger an Motorwagen, ausgenommen Motorräder und Motorfahrräder) nachts zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr auf öffentlichem Grund abstellt, braucht dafür eine behördliche Bewilligung. Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten.
Gebühren
- Pro Tag: CHF 5.-
- Pro Monat für leichte Motorwagen: CHF 30.-
- Pro Monat für schwere Motorwagen: CHF 60.-
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