Sozialhilfe
Wenn das Einkommen oder Vermögen den Lebensunterhalt nicht deckt, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Meistens ist nur eine vorübergehende Unterstützung nötig.
Anspruchvoraussetzungen
Das Einkommen reicht nicht aus
Sie haben zu wenig Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen. Dabei werden die Einnahmen von Ihnen und Ihrer Familie berücksichtigt.
Das Vermögen ist bald aufgebraucht
Ihr Vermögen (z. B. Erspartes) wird berücksichtigt. In einer Notlage müssen Sie dieses bis zu einem bestimmten Betrag einsetzen.
Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Vermögen unter der folgenden Grenze liegt:
- CHF 6'000.00 für Einzelpersonen
- CHF 12'000.00 für Ehepaare
- Zusätzlich CHF 3'000.00 für jedes Kind unter 18 Jahren
- Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen CHF 15'000.00
Die Stadt Zug ist zuständig
Sozialhilfe erhalten Sie von der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben und Ihren Lebensmittelpunkt. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wenn nicht nur Ihr Wohnsitz sonderen auch ihr Heimatort Zug ist, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst der Bürgergemeinde der Stadt Zug.
Neuanmeldung
Wenn das Geld nicht mehr zum Leben reicht, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen dabei, Unterstützung zu erhalten und Sozialhilfe zu beantragen.
Verlängerung der Sozialhilfe
Bitte füllen Sie das Formular und das Merkblatt aus, drucken Sie beode aus und senden Sie sie uns signiert per Post oder eMail zu.
Schreiben sie wenn möglich direkt Ihre zuständige Sozialarbeiterin oder Ihrem zuständigen Sozialarbeiter an.
Formulare
Weitere Informationen
Möchten Sie noch mehr über die Sozialhilfe erfahren?
Weitere Informationen SozialhilfeBestätigung Sozialhilfebezug
Benötigen Sie eine Bestätigung darüber, ob Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe in der Stadt Zug bezogen haben? Die entsprechende Bestätigung können Sie hier bestellen.
Bestätigung über SozialhilfebezugAngebote bei knappem Budget
Für Menschen mit wenig Geld gibt es im Kanton Zug folgende Angebote
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Soziales und Gesellschaft
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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