Sozialhilfe
Wenn das Einkommen oder Vermögen den Lebensunterhalt nicht deckt, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Meistens ist nur eine vorübergehende Unterstützung nötig.
Anspruchvoraussetzungen
Das Einkommen reicht nicht aus
Sie haben zu wenig Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen. Dabei werden die Einnahmen von Ihnen und Ihrer Familie berücksichtigt.
Das Vermögen ist bald aufgebraucht
Ihr Vermögen (z. B. Erspartes) wird berücksichtigt. In einer Notlage müssen Sie dieses bis zu einem bestimmten Betrag einsetzen.
Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Vermögen unter der folgenden Grenze liegt:
- 6'000 Franken für Einzelpersonen
- 12'000 Franken für Ehepaare
- Zusätzlich 3'000 Franken für jedes Kind unter 18 Jahren
- Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen 15'000 Franken
Die Stadt Zug ist zuständig
Sozialhilfe erhalten Sie von der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben und Ihren Lebensmittelpunkt. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wenn nicht nur Ihr Wohnsitz sonderen auch ihr Heimatort Zug ist, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst der Bürgergemeinde der Stadt Zug.
Neuanmeldung
Wenn das Geld nicht mehr zum Leben reicht, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen dabei, Unterstützung zu erhalten und Sozialhilfe zu beantragen.
Für die Erstanmeldung oder nach einem Unterbruch von mehr als 6 Monaten steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Sie können auch ein PDF-Formular verwenden.
Das Merkblatt ist Teil des Formulars. Es informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe.
Brauchen Sie Hilfe bei den Unterlagen? Melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da.
Sozialhilfe/Verlängerung der Sozialhilfe
Wenn Sie bereits Sozialhilfe erhalten, müssen Sie jedes Jahr ein Verlängerungsgesuch einreichen. Das Merkblatt ist Teil des Formulars. Es informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe.
Brauchen Sie Hilfe bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sozialarbeiterin oder Ihren zuständigen Sozialarbeiter.
Formulare
Weitere Informationen
Möchten Sie noch mehr über die Sozialhilfe erfahren?
Weitere Informationen SozialhilfeBestätigung Sozialhilfebezug
Benötigen Sie eine Bestätigung darüber, ob Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe in der Stadt Zug bezogen haben? Die entsprechende Bestätigung können Sie hier bestellen.
Bestätigung über SozialhilfebezugAngebote bei knappem Budget
Für Menschen mit wenig Geld gibt es im Kanton Zug folgende Angebote
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Soziales und Gesellschaft
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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