Sozialhilfe

Wenn das Einkommen oder Vermögen den Lebensunterhalt nicht deckt, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Meistens ist nur eine vorübergehende Unterstützung nötig.

Anspruchvoraussetzungen

  • Das Einkommen reicht nicht aus

    Sie haben zu wenig Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen. Dabei werden die Einnahmen von Ihnen und Ihrer Familie berücksichtigt.

  • Das Vermögen ist bald aufgebraucht

    Ihr Vermögen (z. B. Erspartes) wird berücksichtigt. In einer Notlage müssen Sie dieses bis zu einem bestimmten Betrag einsetzen.

    Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Vermögen unter der folgenden Grenze liegt:

    • 6'000 Franken für Einzelpersonen
    • 12'000 Franken für Ehepaare 
    • Zusätzlich 3'000 Franken für jedes Kind unter 18 Jahren
    • Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen 15'000 Franken
  • Die Stadt Zug ist zuständig

    Sozialhilfe erhalten Sie von der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben und Ihren Lebensmittelpunkt. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.

    Wenn nicht nur Ihr Wohnsitz sonderen auch ihr Heimatort Zug ist, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst der Bürgergemeinde der Stadt Zug.

Neuanmeldung

Wenn das Geld nicht mehr zum Leben reicht, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen dabei, Unterstützung zu erhalten und Sozialhilfe zu beantragen.

Für die Erstanmeldung oder nach einem Unterbruch von mehr als 6 Monaten steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Sie können auch ein PDF-Formular verwenden.
Das Merkblatt ist Teil des Formulars. Es informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe.

Brauchen Sie Hilfe bei den Unterlagen? Melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da. 
 

Sozialhilfe/Verlängerung der Sozialhilfe

Wenn Sie bereits Sozialhilfe erhalten, müssen Sie jedes Jahr ein Verlängerungsgesuch einreichen. Das Merkblatt ist Teil des Formulars. Es informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe.

Brauchen Sie Hilfe bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sozialarbeiterin oder Ihren zuständigen Sozialarbeiter.
 

Formulare

Neuanmeldung: Online-Formular
Anmeldung für den Bezug von Sozialhilfe
Neuanmeldung: PDF-Formular
Anmeldung für den Bezug von Sozialhilfe inkl. Merkblatt «Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe»
PDF | 581 KB | Deutsch
Anmeldung für den Bezug von Sozialhilfe
Verlängerung: PDF-Formular
Verlängerungsgesuch Sozialhilfe inkl. Merkblatt «Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe» (für Personen, die bereits unterstützt werden)
PDF | 587 KB | Deutsch
Verlängerungsgesuch Sozialhilfe

Weitere Informationen

Möchten Sie noch mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Weitere Informationen Sozialhilfe

Bestätigung Sozialhilfebezug

Benötigen Sie eine Bestätigung darüber, ob Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe in der Stadt Zug bezogen haben? Die entsprechende Bestätigung können Sie hier bestellen.

Bestätigung über Sozialhilfebezug

Angebote bei knappem Budget

Für Menschen mit wenig Geld gibt es im Kanton Zug folgende Angebote

Das Restaurant kennt keinen Konsumationszwang und ist ein Treffpunkt für ein vielfältiges Publikum. Betrieben wird es von der GGZ im Auftrag der Stadt Zug.
Abgabe von geretteten Lebensmitteln in Baar, Cham und Unterägeri
Vergünstigungen für Freizeit, Kultur, Sport und Einkäufe
Günstige Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs
Die Winterhilfe Zug lindert die Auswirkungen der Armut im Kanton Zug, indem sie knappe Haushaltsbudgets entlastet und Notlagen durch gezielte Hilfe behebt.
Secondhand-Laden für Kleider und weitere Artikel

Gesetzliche Grundlagen

Das Merkblatt informiert über die wichtigsten Rechte und Pflichten während des Bezugs von wirtschaftlicher Sozialhilfe.

Kontakt

Soziales und Gesellschaft

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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