Wenn Sie Fragen zu Ihrem geplanten Bauprojekt haben und eine schriftliche Antwort wünschen, können Sie vor dem Einreichen eines Baugesuchs eine Bauanfrage eingeben.

Was ist eine Bauanfrage?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem geplanten Bauprojekt haben und eine schriftliche Antwort wünschen, können Sie vor dem Einreichen eines Baugesuchs eine Bauanfrage eingeben. Die Beantwortung einer Bauanfrage ist nicht beschwerdefähig und dauert je nach Grösse und Komplexität etwa ein bis zwei Monate. Für die Beantwortung einer Bauanfrage wird eine Gebühr erhoben.

Zweck einer Bauanfrage

Im Interesse einer zügigen Verfahrensabwicklung und Koordination kann das Baudepartement vor der Einreichung von komplexen und grösseren Bauvorhaben um eine Auskunft und Stellungnahme ersucht werden. Ausdrücklich vorbehalten bleiben allfällige Einsprachen Dritter sowie die Auflagen und Bedingungen gemäss Baubewilligungsentscheid.

Form einer Bauanfrage

Für eine Bauanfrage sind schriftliche, klar umschriebene Fragen und die entsprechenden Pläne und Unterlagen einzureichen. Die Fragen werden entweder in Form eines Briefes oder mittels elektronischer Bauanfrage-Eingabe via «cymo ebau» eingereicht. Grundsätzlich werden nur die gestellten Fragen beantwortet. Welche Pläne und Unterlagen einzureichen sind, ist abhängig von der Fragestellung. Eine abschliessende baurechtliche Prüfung wird nicht durchgeführt. Das Baudepartement entscheidet über ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel ein Modell.

Beilagen zur Bauanfrage

Nachfolgend finden Sie die Checkliste zur Einreichung von Bauanfragen, in welcher die erforderlichen Unterlagen aufgeführt sind.

Gebühren

Für die Behandlung der Bauanfrage werden gemäss § 5 der Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren Gebühren in Rechnung gestellt.

Rechnungsempfänger/in ist die in der elektronischen Bauanfrage-Eingabe erwähnte Person/Firma. Falls Sie die Bauanfrage nicht elektronisch über «cymo ebau» einreichen, ist in der Bauanfrage zu erwähnen, wer Rechnungsempfänger/in ist.

Kontakt

Baubewilligungen

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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