Baugesuch einreichen
Wir bearbeiten die Baugesuche digital und bieten Ihnen eine entsprechende Plattform an. Über cymo ebau können Sie alle Unterlagen bequem einreichen. Hier finden Sie alle Informationen inklusive Checklisten zum Einreichen eines Baugesuchs, sowie den Zugang zur Online-Plattform.
Baugesuch einreichen
Baugesuche sind digital mit cymo ebau einzureichen. Der Baubehörde sind nebst dem elektronisch übermittelten Gesuch die Eingabequittung in 3-facher Ausführung sowie 3 vollständig unterzeichnete Exemplare des Gesuchs (inklusive sämtlicher Unterlagen) in Papierform einzureichen.
Das elektronische Gesuch gilt als eingereicht, sobald das unterzeichnete Papierdossier und die unterzeichneten Eingabequittungen bei der Baubehörde eintreffen.
Hinweis Projektanpassungen: Beachten Sie, dass Änderungspläne nur im cymo ebau hochgeladen werden können, wenn Sie die Baueingabe ebenfalls via cymo ebau eingereicht haben.
Haben Sie noch keinen cymo ebau Account?
Falls Sie noch keinen Account bei der Online-Plattform cymo ebau haben, finden Sie hier alle notwendigen Informationen zur Registrierung.
cymo ebau RegistrierungBaugesuchsformular blanko
Falls Sie Ihr Baugesuch nicht über die Online-Plattform cymo ebau einreichen, füllen Sie das entsprechende Blanko-Baugesuchsformular aus und stellen Sie uns sämtliche Unterlagen in Papier (unterzeichnet, 3-fach) und in elektronischer Form (USB-Stick) zu.
Beilagen zum Baugesuch
Damit die Baubewilligungsbehörde Ihr Baugesuch prüfen kann, sind je nach Bauvorhaben unterschiedliche Planunterlagen und Nachweise einzureichen. Nachfolgend finden Sie die Checkliste zur Einreichung von Baugesuchen, in welcher die erforderlichen Unterlagen aufgeführt sind.
Baugespann
Spätestens einen Tag vor der ersten Publikation im Amtsblatt ist das Bauvorhaben vor Ort auszustecken. Die Aussteckung hat das künftige Volumen, insbesondere die Umrisse und die First- sowie die Gebäudehöhe aufzuzeigen. Die Erdgeschosskote ist deutlich sichtbar zu bezeichnen. Andere Bauten und Anlagen sind je nach Möglichkeit im Gelände abzustecken.
Bewilligungsgebühren
Bauentscheide und Bauabnahmen sind kostenpflichtig. Die Grundgebühr für die Prüfung von Baugesuchen für Neu-, Um-, An- und Aufbauten einschliesslich Kontroll- und Abnahmegebühren und den Entscheid über das Baugesuch wird anhand der Höhe der Baukosten berechnet. Die Baukosten umfassen die Gebäudekosten und die Kosten für die Umgebung. Die Gebühr wird mit der rechtskräftigen Baubewilligung fällig.
Nähere Informationen zu den Bewilligungsgebühren sowie den verschiedenen Pauschalgebühren finden Sie in der Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren.
Kontakt
Baubewilligungen
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
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