Auflage Baugesuche

Ein Baugesuch im ordentlichen Verfahren wird öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert.

Publikation

Baugesuche im ordentlichen Verfahren oder auch Bauermittlungen werden nach vollständiger Eingabe beim Baudepartement zweimal im Amtsblatt publiziert.

Das Amtsblatt des Kantons Zug erscheint wöchentlich, immer donnerstags.

Amtsmitteilungen

Einsicht Aktenauflage

Die Baugesuchsunterlagen, welche während der öffentlichen Auflage eingesehen werden können, liegen ab dem Tag der ersten Publikation im Amtsblatt während der publizierten Frist am Empfang des Stadthauses auf.

Für das Einsehen dieser Baugesuche benötigen Sie keinen Termin.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Kontakt

Empfang Stadthaus

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen