Auflage Baugesuche
Ein Baugesuch im ordentlichen Verfahren wird öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert.
Publikation
Baugesuche im ordentlichen Verfahren oder auch Bauermittlungen werden nach vollständiger Eingabe beim Baudepartement zweimal im Amtsblatt publiziert.
Das Amtsblatt des Kantons Zug erscheint wöchentlich, immer donnerstags.
Amtsmitteilungen
Einsicht Aktenauflage
Die Baugesuchsunterlagen, welche während der öffentlichen Auflage eingesehen werden können, liegen ab dem Tag der ersten Publikation im Amtsblatt während der publizierten Frist am Empfang des Stadthauses auf.
Für das Einsehen dieser Baugesuche benötigen Sie keinen Termin.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Empfang Stadthaus
Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
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Montag bis Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen
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