Ausführung von Bauvorhaben im Überblick
Während der Planung und Ausführung eines Bauprojekts sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Es sind, je nach Bauprojekt, unterschiedliche Arbeitsschritte zu erledigen, oder Meldungen an das Baudepartement erforderlich. Hier finden Sie Informationen und die entsprechenden Services dazu.
Bauphasen / Bauablauf
Ein Bauprojekt durchläuft in der Regel folgende Bauphasen. Alle notwendigen Services oder hilfreiche Links finden Sie unter der entsprechenden Phase auf dieser Seite. Die einzelnen Meilensteine können im Zusammenhang mit folgenden Schritten stehen:
Auflagenbereinigung / Vorbereitung
1. Baubeginn / Baufreigabe
2. Realisierung
- Sockelkontrolle / Schnurgerüst
- Rohbau
- Bemusterung
3. Baukontrollen und -abnahmen
- Liegenschaftsentwässerung
- Brandschutz GVZG
- Betriebs- und Bezugsabnahmen
4. Fertigstellung / Abschluss
Rückzug
Sie sind verpflichtet, den Baufortschritt nach jeder Phase zu melden.
Formular
Vorbereitung / Auflagenbereinigung
Bei Erhalt der Baubewilligung prüfen Sie bitte, unter welchen Bestimmungen und Auflagen Sie Ihr Bauvorhaben umsetzen können.
Damit Sie einen möglichen Baustart ins Auge fassen können, prüfen Sie bitte die Bestimmungen und Auflagen in der Baubewilligung und stellen Sie die entsprechenden Unterlagen oder Nachweise den zuständigen Fachstellen/Ämtern zu.
Je nach Projekt sind zusätzliche, separate Gesuche bei den Fachstellen der Stadt Zug einzureichen. Die folgende Liste der Links ist nicht abschliessend.
1. Baubeginn / Baufreigabe
Sind die Auflagen und Bedingungen vor Baubeginn erfüllt, ist dem Baudepartement der Baubeginn schriftlich zu melden. Mit den Bauarbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung (Baufreigabe) des Baudepartements begonnen werden.
Baubeginn
Melden Sie den geplanten Baubeginn frühzeitig via Meldeformular Baufortschritt.
Baufreigabe
Die Baufreigabe der Stadt Zug bedeutet, dass Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen dürfen.
2. Realisierung
Mit dem Fortschreiten Ihres Bauvorhabens sind Kontrollen durch Prüfingenieure oder die Stadt Zug notwendig, um Bauvorschriften und Sicherheitsstandards einzuhalten.
Sockelkontrolle / Schnurgerüst
Melden Sie frühzeitig die geplanten Kontrollen dem Baudepartement mittels Meldeformular Baufortschritt.
Rohbau
Melden Sie die Fertigstellung des Rohbaus rechtzeitig dem Baudepartement mittels Meldeformular Baufortschritt.
Bemusterung
Zur Überprüfung der Farbgebung und Materialisierung können vor Auftragserteilung Muster oder bei grösseren Bauvorhaben ein Mock-Up verlangt werden.
Liegenschaftsentwässerung / Leitungsgräben
Bei einer neuen Leitungsführung ist vor dem Eindecken der Leitungsgräben die Abteilung Tiefbau zu orientieren.
3. Baukontrollen / Bauabnahmen
Mit der Baubewilligung werden verschiedene Meldepflichten festgelegt. Die Meldungen haben spätestens eine Woche vor der jeweiligen Baukontrolle an die Abteilung Baubewilligungen zu erfolgen.
Liegenschaftsentwässerung
In Abhängigkeit und Umfang des Bauvorhabens ist die bestehende oder neu zu erstellende Liegenschaftsentwässerung zu überprüfen. Bei Veränderungen der Anschlusswerte fallen Gebühren an. Kontrollen vor Ort oder mittels Kanal-TV-Aufnahmen sind in Rücksprache mit der Abteilung Tiefbau abzusprechen.
Brandschutz, Gebäudeversicherung Zug (GVZG)
Das Bauwerk muss durch den QS Verantwortlichen Brandschutz vor der behördlichen Abnahme (GVZG) bereits kontrolliert, dokumentiert und abgenommen sein (inkl. Mängelbehebung).
Die Bauleitung und Fachverantwortlichen vereinbaren mit dem QS Verantwortlichen Brandschutz nach Bedarf Baurundgänge. Zum Zeitpunkt der Vorabnahme muss jedes Gewerk zusammen mit dem QS Verantwortlichen Brandschutz kontrolliert und dokumentiert sein.
Betriebs- und Bezugsabnahmen
Für betriebliche Abnahmen und Bezugsabnahmen sind Kontrollen vor Ort mit den im Bauprozess beteiligten Fachstellen und Ämtern zu vereinbaren.
Hindernisfreies Bauen
Seit dem 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten, die neu erstellt oder erneuert werden, fallen in den Geltungsbereich des BehiG. Zweck des BehiG ist es, Behinderten den Zugang zu einer Baute/Wohnung ohne bauliche Hindernisse zu ermöglichen. Fällt Ihr Bauvorhaben in den Geltungsbereich des BehiG, können nach Bedarf Baurundgänge vereinbart werden.
Besondere Aufwendungen
Für besondere Aufwendungen können zusätzliche Kosten für den Gesuchsteller entstehen.
- Prüfung Umweltmassnahmen
- Lärmschutz- und Energieprüfungen
- Anschlussgebühren für die Liegenschaftsentwässerung
- allfällige Parkplatz-Abgeltung.
4. Fertigstellung / Abschluss
Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist dem Baudepartement schriftlich mitzuteilen. Verwenden Sie dazu das Meldeformular Baufortschritt.
Je nach Bauvorhaben wird durch die Stadt Zug eine Schlussabnahme veranlasst. Erst mit Erhalt der Abnahme-Bestätigung durch die Stadt Zug, gilt Ihr Bauvorhaben als abgeschlossen.
Rückzug
Sollte ein Bauvorhaben nicht umgesetzt werden können, oder es kommt zu keiner Realisierung, ist dem Baudepartement der Stadt Zug der Rückzug des Baugesuchs schriftlich mitzuteilen.
Kontakt
Baubewilligungen
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
–
–
geschlossen


