Reklamebewilligung

Wenn Sie auf dem Gebiet der Stadt Zug Reklamen wie beispielsweise Plakatwände, selbstleuchtende Reklamen oder Aussenwerbungen installieren möchten, benötigen Sie eine Reklamebewilligung. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Was ist eine Reklame?

Unter Werbe- und Reklameanlage versteht man alle sichtbaren Installationen, die der Ankündigung, Werbung oder Orientierung dienen und dies insbesondere im öffentlichen Raum oder an Gebäuden.

Als Werbe- und Reklameanlage gilt unter anderem folgendes:

  • Baureklamen:
    Bautafeln, Blachen an Baugerüst oder Zäunen
  • Beleuchtete/digitale Werbeanlagen:
    LED-Bildschirme, Leuchtreklame oder Projektion
  • Fassadenbeschriftungen:
    Logos, Firmennamen, Leuchtschriften, Wandmalereien etc.
  • Freistehende Werbeanlagen:
    Stelen, Pylone
  • Schaufensterwerbung (Folien):
    Aufgeklebte oder digitale (Screen) dargestellte Werbung in Schaufenstern
  • Werbetafeln, Plakate:
    Stationäre/temporäre Plakatwände, Litfasssäule

Bewilligungspflicht

Reklamen (Aussenwerbungen) prägen das Stadtbild sowie die in der Stadt Zug lebende Bevölkerung nachhaltig. Daher sind bei der Planung und Installation von Reklamen einige Kriterien und Vorgaben einzuhalten. 

Die folgenden Anlagen sind bewilligungspflichtig:

  • an Gebäuden angebrachte oder freistehende Reklamen
  • Plakatwände auf privatem und öffentlichem Grund sowie Ortspläne und Informationssysteme
  • Reklamen an öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Anlagen
  • das Anleuchten von Fassaden zu Reklamezwecken sowie das Projizieren von Schriften oder Bildern auf Fassaden zu geschäftlicher Werbung
  • sich bewegende, unbeleuchtete oder selbstleuchtende Reklamen
  • das Verwenden von Fantasiefahnen oder Transparenten zu Reklamezwecken
  • befristete Aktionen oder mobile Werbeträger

Kosten

Die Bewilligung von Werbeträgern ist gemäss Reglement über die Aussenwerbung kostenpflichtig.

Formular

Gesetzliche Grundlagen

Das Bewilligungsverfahren sowie die Zulässigkeit, die Gestaltung und der Unterhalt von Werbeträgern wird im Reglement über die Aussenwerbung umschrieben.

Kontakt

Baubewilligungen

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen