Benützung von öffentlichem Grund bei Bauarbeiten

Wenn Sie bei der Ausführung privater Bauvorhaben öffentlichen Grund und Boden beanspruchen, müssen Sie bei der Stadt Zug digital ein Gesuch einreichen. Die Anleitung dazu finden Sie hier. Die Bewilligung sowie die Nutzung dieser Flächen sind kostenpflichtig.

Benützungsarten

Bauplatzinstallationen für private Bauvorhaben sind auf Privatgrund zu errichten. Sollte aufgrund der Gegebenheiten vor Ort (zum Beispiel Platzmangel) dennoch öffentlicher Grund und Boden beansprucht werden, ist eine Bewilligung des Baudepartements erforderlich. 

Unter anderem sind folgende Benützungsarten möglich: 

  • Errichten eines Fassadengerüstes
  • Bauplatzinstallation/Abschrankung
  • Aufstellen einer Mulde

Kosten

Gemäss § 5 der Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren ist die Benützung von öffentlichem Grund und Boden kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr setzt sich aus der Art und Dauer der Benützung zusammen. Unter § 5 der Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren sind die unterschiedlichen Arten von öffentlichem Grund aufgeführt.

Kontakt

Baubewilligungen

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen