Betreibungsamt
Das Betreibungsamt der Stadt Zug treibt offene Forderungen ein, leitet Betreibungsverfahren ein und stellt Zahlungsbefehle aus. Es setzt Ansprüche rechtlich durch und sorgt dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen.
Unser Auftrag
Das Betreibungsamt der Stadt Zug bearbeitet alle Betreibungen der Stadt Zug wie auch jene für die Gemeinden Steinhausen und Walchwil.
Betreibungsferien
Betreibungsferien in der Schweiz sind gesetzlich geschützte Zeiten (gemäss SchKG), in denen grundsätzlich keine Betreibungshandlungen wie Zustellungen von Zahlungsbefehlen oder Pfändungen vorgenommen werden.
In dieser Zeit ruhen Fristen und es gilt ein Verbot für Betreibungsmassnahmen:
- jeweils 7 Tage vor und nach Weihnachten
- an Ostern
- vom 15. bis 31. Juli
Die Betreibungsferien gelten nicht im Arrestverfahren, in der Wechselbetreibung und bei unaufschiebbaren Massnahmen zur Erhaltung von Vermögenswerten.
Unsere wichtigsten Themen
Team

Cornelia Löhri-Küng
6300 Zug
Claudio Grob
6300 Zug
Stephanie Bachmann
6300 Zug
Daniel Brügger
6300 Zug
Petra Christen
6300 Zug
Markus Frösch
6300 Zug
Fitore Ilazi
6300 Zug
Natacha Marty
6300 Zug
Roger Müllhaupt
6300 Zug
Sina Schmuki
6300 Zug
Nusmir Spahic
6300 Zug
Jonas Stettler
6300 Zug
Marlen Trochsler
6300 Zug
Nina Wismer
6300 Zug
Kontakt
Betreibungsamt
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
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