20.06.2026, Medienmitteilung

Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 16. Juni 2026

Genehmigung der Traktandenliste und des Protokolls Nr. 5/2026

Die SVP- und die FDP-Fraktion stellten den Antrag, die Beratung zu Traktandum 6.3 auf die nächste Ratssitzung zu vertagen.

Ergebnis: Mit 21 zu 10 Stimmen und 2 Enthaltungen wurde das Geschäft auf die nächste Sitzung vertagt.

Die Mitte-Fraktion stellte den Antrag, das Traktandum 8.2 vor der Jahresrechnung und dem Jahresbericht zu behandeln.

Ergebnis: Mit 23 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde beschlossen, das Geschäft vor der Jahresrechnung und dem Jahresbericht zu behandeln.

Die Traktandenliste wurde mit diesen Änderungen genehmigt.

Das Protokoll 05/2026 vom 26. Mai 2026 wird stillschweigend genehmigt.

 

Überweisung parlamentarischer Vorstösse

Postulat der SVP-Fraktion vom 28. Mai 2026 betreffend «Zug läbt – wenn die ganze Stadt feiert»

Mit dem Postulat wird der Stadtrat eingeladen, eine Reihe von Fragen zur Ermöglichung eines dezentral organisierten Stadtfestes zu beantworten, welches in der Organisation und Programmgestaltung durch die einzelnen Quartiere getragen würde. Der genaue Inhalt des Postulats kann im Ratsinformationssystem nachgelesen werden.

Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.

 

Dringliche Motion der GLP-Fraktion, der SP-Fraktion und der SVP-Fraktion: Medienmitteilungen zu Sitzungen des Grossen Gemeinderates – Grundsätze für eine nachvollziehbare Wiedergabe der Ratsdebatte

Mit der Motion soll der Stadtrat beauftragt werden, die Medienmitteilungen über Sitzungen des Grossen Gemeinderates (GGR) ab der ersten Sitzung nach der Sommerpause (18.08.2026) so auszugestalten, dass bei Geschäften mit Debatte die Willensbildung des Rates sachlich und nachvollziehbar abgebildet wird. Verbindlich sind die folgenden Grundsätze. Die konkrete redaktionelle Ausgestaltung bleibt der zuständigen Stelle überlassen. Der Wortlaut der Interpellation: Ratsinformationssystem

Ergebnis: Der Antrag auf Dringlichkeit wurde zurückgezogen und die Überweisung auf die nächste Sitzung traktandiert.

 

Motion der SVP-Fraktion vom 15. Mai 2026 betreffend «Einheitliche Abfalltrennung am Zuger Seeufer» – Überweisung

Mit dem Vorstoss soll der Stadtrat beauftragt werden, dem Grossen Gemeinderat eine Vorlage zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu unterbreiten, die es der Stadt Zug ermöglicht, bei ausserordentlich guter Finanzlage einmalige Steuerrabatte an die steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen zu gewähren. Der Wortlaut der Motion im Ratsinformationssystem: https://ratsinfo.stadtzug.ch/gremium/1/geschaefte/1224

Ergebnis: Die Motion wurde stillschweigend überwiesen.

 

Interpellation der Fraktion Die Mitte vom 4. März 2026 betreffend «180 Millionen Fata Morgana aus Vorfinanzierung»

Die Interpellanten stellen dem Stadtrat eine Reihe von Fragen zum Thema Vorfinanzierung und deren Ausweis in den Erfolgsrechnungen. Das Tätigen von Vorfinanzierungen aus Überschüssen wird dabei als «Buebetrickli» bezeichnet, wodurch Überschüsse doppelt ausgewiesen worden seien. Die Beantwortung der Interpellation durch den Stadtrat, welcher an der aktuellen Praxis unter anderem mit Verweis auf das harmonisierte Rechnungsmodell für Kantone und Gemeinden (HRM2) festhält, ist im Ratsinformationssystem zu finden.

Ergebnis: Der Antrag der Fraktion Die Mitte und der GLP-Fraktion auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 25 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.

 

Politische Sachgeschäfte

Jahresbericht und Jahresrechnung 2025

Der Jahresbericht 2025 (hier im Ratsinformationssystem) und die Jahresrechnung 2025 (hier im Ratsinformationssystem) wurden dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Die Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 98.3 Mio. Franken ab, welcher – wie bereits im Vorjahr – im Wesentlichen aus weiteren Aufwertungen bei juristischen Personen im Zusammenhang mit der OECD-Mindeststeuer resultiert. Budgetiert war ein leicht negatives Ergebnis von minus 0.5 Mio. Franken. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wie auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) beantragten die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung.

Ergebnis: In der Detailberatung erfolgten keine Anträge.

Beratung des Beschlussentwurfs:

Anträge zur Verwendung des Ertragsüberschusses (Ziff. 2):

Antrag der Mitte-Fraktion (Christoph Iten):
Die per 31.12.2025 bestehenden Vorfinanzierungen (aus Überschussverwendung) von rund CHF 143’000’000 auf Konto 2999, kumulierte Ergebnisse Vorjahre, seien umzubuchen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 24 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag von Gabriela Fürrer Auf der Mauer (ALG-CSP):
Vom Jahresgewinn sollen CHF 20'000 für das Jahreslager der Pfadi Zytturm eingesetzt werden.
Ergebnis: Der Antrag wurde mit 25 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Antrag der FDP-Fraktion:
Die Stadtzuger Vereine, die per 31.12.2025 gegründet waren, nicht gewinnorientiert sind und ihren Sitz in der Stadt Zug haben, sollen auf Antrag hin für die Miete der städtischen und privaten Vereinsräume, Probelokalitäten etc. eine einmalige Rückvergütung der im Jahr 2025 entstandenen und bezahlten Mietkosten erhalten. Die Rückvergütung pro Verein ist auf CHF 5'000.00 und nicht bereits von der Stadt Zug finanzierten Mieten beschränkt.
Ergebnis: Dem Antrag wurde mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Antrag von Philip C. Brunner (SVP):
Ergänzung zum vorhergehenden Antrag der FDP-Fraktion:
Die Rückerstattung der Miete von städtischen und privaten Vereinsräumen sei auf CHF 2'000'000 zu begrenzen.
Ergebnis: Dem Antrag wurde mit 27 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Antrag der SP-Fraktion:
CHF 100'000 aus dem Gewinnüberschuss seien der Kostenstelle 1600 (Kultur) des Präsidialdepartements zuzuschreiben.
Ergebnis: Der Antrag wurde mit 20 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Antrag der Fraktion ALG-CSP:
Der Ertrag der Grundstückgewinnsteuer 2025 von 24.5.Mio für Wohnungsbau resp. Landerwerb für preisgünstigen städtischen Wohnungsbau sei in die entsprechende Vorfinanzierung zu überweisen.
Ergebnis: Der Antrag wurde mit 22 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag der Fraktion ALG-CSP:
Ein Teil des Überschusses sollen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Zug in Form von Pro Zug-Gutscheinen im Betrag von je CHF 1'000 zurückerstattet werden.
Ergebnis: Der Antrag wurde mit 22 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Ergebnis der Schlussabstimmung: Dem Beschlussentwurf wurde mit 26 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.

 

Bebauungspläne Äussere Lorzenallmend A bis E, Zonenplanänderung mit Umweltverträglichkeitsbericht und Änderung der Bauordnung, 1. Lesung

Die Bebauungspläne Äussere Lorzenallmend A bis E wurden bereits in den Sitzungen des Grossen Gemeinderats vom 17. März 2026 und 28. April 2026 diskutiert. Es folgte nun die Beratung zweier Abklärungsaufträge. Einerseits ging es dabei um das Verhältnis zwischen Einwohnerkapazität und Arbeitsplätzen. Die Abklärungen zeigten, dass die aktuelle Planung der Äusseren Lorzenallmend eher stark auf Arbeitsplätze ausgerichtet ist. Es ergibt sich ein Verhältnis von 0.7 Einwohnern pro Vollzeitäquivalent. Für ein belebtes, gemischtes Stadtquartier wird in der Fachliteratur ein Bereich von 1.5 bis 2.5 Einwohnern pro Vollzeitäquivalent empfohlen, weshalb es sinnvoll sein kann, im Areal ein wohnorientierteres Verhältnis anzustreben. Dabei müsste die Gesamtstrategie für Wirtschaft und Wohnen berücksichtigt werden. Andererseits behandelten die Abklärungen eine Spezifizierung im Bebauungsplan E betreffend Heilkräutergarten des Hauses der Homöopathie (SHI). Dieser soll in seiner Funktion bewahrt bleiben solange das SHI vor Ort besteht. Weitere Informationen sind im Ratsinformationssystem zu finden.

Ergebnis: Das Geschäft wurde auf die kommende Sitzung vertagt.

 

Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» – Bericht zur Kenntnisnahme

Nachdem im Juni 2023 die Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» angenommen wurde, erstattete der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat Bericht über die aus der Initiative resultierten Aktivitäten. Neben der Bemühung um die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Initiative, berichtete der Stadtrat auch über die Durchführung einer umfassenden Mietpreiserhebung in der Stadt Zug in den kommenden Monaten. Ausserdem fliesse die Volksinitiative in aktuelle Bauvorhaben ein, dies durch das Vorantreiben von Bebauungsplanverfahren, den Erwerb von Liegenschaften und Grundstücken, sowie die laufende Ortsplanungsrevision. Der detaillierte Bericht ist im Ratsinformationssystem zu finden.

Ergebnis: Der Bericht des Stadtrats wurde zur Kenntnis genommen.

 

Nicht behandelte Geschäfte der vorletzten und letzten Sitzung

Postulat (Motion) der SVP-Fraktion vom 16. Juni 2025 betreffend «Jahres-Parkkarte:
Runter mit dem Preis um 50 %!»

Der Vorstoss verlangt, dass der Stadtrat unverzüglich die monatliche Gebühr für Parkkarten für Autofahrer von aktuell 60 auf 30 Franken senkt. Wie im Postulat festgehalten, variieren die Preise für Anwohnerparkkarten in den verschiedenen Regionen, Städten und Gemeinden des Kantons Zug. Diese Tatsache ist auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen, nicht zuletzt auch darauf, wie die Parkplätze durch die öffentliche Hand finanziert werden. Der Stadtrat hält in seiner Antwort fest, dass die bestehenden Gebühren nicht nur verhältnismässig, sondern auch notwendig sind, um eine geordnete Bewirtschaftung sicherzustellen. Der wirtschaftliche Nutzen der Anwohnerinnen und Anwohner wird dabei realistisch berücksichtigt. Dementsprechend beurteilt der Stadtrat eine Senkung der Gebühr für Anwohnerparkkarten weder als zweckdienlich noch hält er dies für angemessen. Er erachtet die heutige Gebührenhöhe als gerechtfertigt und sinnvoll und sieht vor, die verursachergerechte Regelung beizubehalten. Die detaillierte Stadtratsantwort: Ratsinformationssystem

Ergebnis: Der Antrag der SVP-Fraktion auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 25 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Das Postulat wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

 

Postulat der GLP-Fraktion vom 3. Juni 2025 betreffend «Berücksichtigung des Urheberrechts im Submissionsverfahren»

Dem Stadtrat sind keinerlei problematischen Praxisfälle bekannt, wie sie im Postulat benannt werden. Und dies, obwohl gemäss der Praxis der Stadt Zug nicht einmal die Planerverträge, welche im Anschluss an das Submissionsverfahren geschlossen werden, so strenge und weitreichende urheberrechtliche Regelungen enthalten, wie sie die Postulanten fordern. Auch den Mitgliedern der Stadtbildkommission der Stadt Zug (SBK), welche in der Sitzung vom 3.September 2025 hierzu befragt wurden, sind keinerlei solcher Praxisbeispiele bekannt. Vielmehr wurde seitens der SBK betont, dass die momentane Handhabung der Stadt Zug einen guten Kompromiss darstelle, welcher die unterschiedlichen Interessenlagen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerinnen phasengerecht und fair abdecke. Dass die Planenden durch ihre Teilnahme an Wettbewerben und Studienaufträgen ohne Garantie auf einen Zuschlag bereits ein hohes wirtschaftliches Risiko in Kauf nehmen, sei entsprechend zu schützen und zu würdigen. Darauf gehe die momentane Praxis der Stadt Zug ein. Dementsprechend seien die Urheberrechte vor Zuschlagserteilung grundsätzlich bei den Planenden zu belassen. Die SBK hat daher empfohlen, die bisherige Praxis ohne Verschärfungen beizubehalten. Die Forderungen der Postulanten gehen weiter, als es die Praxis der Stadt Zug tut, und sie setzen darüber hinaus in einer sehr frühen Projektphase an. Sie sind inhaltlich weitreichend und es ist keine Entschädigung vorgesehen. Die momentane Handhabe der Stadt Zug wird von Architekturschaffenden als fair und praxistauglich beurteilt, weil sie die Interessen beider Parteien berücksichtigt, dem SIA-Phasenmodell entspricht und die Qualität sichert. Weitere Informationen: Ratsinformationssystem

Ergebnis: Das Postulat wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

 

Die restlichen Geschäfte wurden auf die kommende Sitzung vertagt.

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Ratsinformationssystem