Betreuungsgutscheine bis 31. Juli 2026
Betreuungsgutscheine sind Beiträge der Stadt Zug an Stadtzuger Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen und anspruchsberechtigt sind. Prüfen Sie jetzt, ob Sie von einer Kostenreduktion profitieren können.
Allgemeine Informationen
Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 mit einer Pauschale an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Entsprechend wird die Stadt Zug die Parameter für Betreuungsgutscheine per August 2026 anpassen. Die Anpassung ist notwendig, da der Kanton Zug ab August 2026 eine kantonale Mitfinanzierung einführt und eine Koordination zwischen kantonalen und städtischen Beiträgen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Alle Informationen zur Kantonspauschale finden Sie auf der Webseite des Kantons Zug.
Damit Sie sich ein Bild machen können, wie hoch Ihr Betreuungsgutschein von der Stadt ausfallen wird, steht Ihnen unter «Formulare » ein Rechner zur Verfügung. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine provisorische Berechnung. Die Bestätigung des definitiven Betrags erfolgt erst nach der Gesuchsprüfung.
Einführung digitale Gesuchstellung
Die Stadt Zug führt ab August 2026 die digitale Gesuchstellung für Betreuungsgutscheine ein. Die Gesuche können ab ca. Mitte Juni digital eingereicht werden. Sobald die Gesuchstellung eröffnet ist, wird dies hier verlinkt sein. Voraussetzung dazu ist ein ZUGLOGIN und eZug zur Identifizierung.
Weitere Informationen dazu finden Sie untenstehend auf dem Merkblatt Neuerungen Betreuungsgutscheine.
Voraussetzungen
Die Höhe der Betreuungsgutscheine hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Um Betreuungsgutscheine für die Kindertagesstätte zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Kind lebt in der Stadt Zug
- Ihr Kind ist älter als drei Monate
- Ihr Kind hat noch nicht die 1. Primarschulklasse begonnen
- Ihr Kind wird in einer von der Stadt Zug anerkannten Kindertagesstätte im Kanton Zug betreut
- Ihr massgebendes Einkommen liegt unter 160'000 Franken
- Ihr steuerbares Vermögen liegt unter 500'000 Franken
Das massgebende Einkommen setzt sich zusammen aus:
- dem steuerbaren Einkommen
- den Einlagen in die Säulen 2a und 3a
- den Einkäufen in die Pensionskasse
- plus 10 % des steuerbaren Vermögens über 100'000 Franken
Sie finden eine Berechnungshilfe unter den Hilfsmitteln.
Ablauf
Wahl der Kita
Suchen Sie einen geeigneten Platz für ihr Kind in einer von der Stadt Zug anerkannten Kita. (Liste der anerkannten Kintertagesstätten finden Sie untenstehend)
Kita-Bestätigung
Lassen Sie sich den Betreuungsplatz für Ihr Kind von der Kita mit dem Formular «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» zusichern.
Gesuch der Stadt Zug
Reichen Sie das ausgefüllte Gesuchsformular und die «Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte» spätestens im Monat vor dem Betreuungsbeginn elektronisch oder per Post bei der Abteilung Kind Jugend Familie ein.
Entscheid Gutscheinhöhe
Nach der Prüfung Ihres Gesuchs und der Steuerdaten wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob Sie einen Anspruch auf Beiträge haben
Monatliche Beiträge
Der bestätigte Beitrag wird Ihnen jeweils im Voraus für den nächsten Monat ausbezahlt.
Neuberechnung
Teilen Sie «Kind Jugend Familie» mit, sobald Ihre neue definitive Steuerveranlagung vorliegt.
Anerkannte Kindertagesstätten
Formulare
Weitere Informationen
Rahmenbedingungen
- Betreuungsgutscheine werden nicht rückwirkend ausbezahlt. Sie müssen die Betreuungsgutscheine spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn vollständig beantragen. Zur vollständigen Beantragung folgen Sie dem beschriebenen Vorgehen.
- Der Betrag des Betreuungsgutscheins erhalten Sie monatlich direkt von der Stadt Zug. Sie bezahlen weiterhin die Rechnung der Kindertagesstätte.
- Betreuungsgutscheine werden nur für Betreuungen bei anerkannten Kindertagesstätten ausbezahlt.
Die entsprechenden Rechtserlasse finden Sie hier.
Kontakt
Kind Jugend Familie
–
–
geschlossen