Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Betreuungsgutscheine sind Beiträge der Stadt Zug an Stadtzuger Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen und anspruchsberechtigt sind. Prüfen Sie jetzt, ob Sie von einer Kostenreduktion profitieren können.
Allgemeine Informationen
Die Stadt Zug unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte mit Betreuungsgutscheinen bei den Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kita). Die Betreuungsgutscheine leisten einen finanziellen Beitrag an die Betreuungskosten.
Die Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine sowie das Gesuchsverfahren ändern sich per August 2026. Ab diesem Zeitpunkt unterstützt der Kanton die Eltern zusätzlich mit einer Kantonspauschale.
Betreuungsgutscheine der Stadt Zug werden mit einem Gesuch beantragt. Das Gesuch wird digital über das Onlineportal Civo gestellt. Ein bewilligtes Gesuch gilt jeweils für eine Periode vom 1. August bis zum 31. Juli. Diese Periode entspricht einem Schuljahr. Für jede Periode muss ein neues Gesuch eingereicht werden.
In Civo können Gesuchstellende Betreuungsgutscheine der Stadt Zug, die Kantonspauschale oder beide Beiträge gemeinsam beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nur für einen der beiden Beiträge, reichen Sie über Civo lediglich das entsprechende Gesuch ein. Nachfolgend sehen Sie die verschiedenen Anspruchsberechtigungen.
Voraussetzungen
Die Höhe der Betreuungsgutscheine hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Um Betreuungsgutscheine für die Kindertagesstätte zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Kind lebt in der Stadt Zug
- Ihr Kind ist älter als drei Monate
- Das minimale Betreuungspensum beträgt 20 %
- Ihr Kind wird in einer von der Stadt Zug anerkannten Kindertagesstätte im Kanton Zug betreut
- Ihr massgebendes Einkommen liegt unter 170'000 Franken
- Ihr steuerbares Vermögen liegt unter 500'000 Franken
Für die Gesuchstellung dürfen die Steuerveranlagungen nicht älter als zwei Jahre sein (zum Beispiel für die Gesuchsperiode 2026/27 müssen die Steuerveranlagungen 2024 oder 2025 vorliegen).
Betreuungsgutscheine müssen spätestens im Vormonat des Betreuungsbeginns beantragt werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie nicht berechtigt sind, wählen sie beim Gesuch die Betreuungsgutscheine ab.
Bitte halten Sie, falls nötig, folgende Dokumente elektronisch bereit:
- Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
- Quellensteuernachweis aus dem Vorjahr
Anspruchsberechtigung Kantonspauschale
Die Gesuchstellenden haben Anspruch auf die Kantonspauschale, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kind hat Wohnsitz im Kanton Zug
- Das Kind ist älter als drei Monate
- Ihr Kind hat noch nicht die 1. Primarschulklasse begonnen
- Das Kind wird in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut
- Alle Erziehungsberechtigten sind erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung
Wenn Sie nicht berechtigt sind, wählen Sie beim Gesuch die Kantonspauschale ab.
Bitte halten Sie folgende Dokumente elektronisch bereit:
- Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
- Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Detaillierte sowie weitere Informationen zur Kantonspauschale finden Sie untenstehend
Gutscheinrechner
Zur Orientierung steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung, mit dem Sie eine provisorische Berechnung Ihres Betreuungsgutscheins und einer möglichen Kantonspauschale vornehmen können.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung unverbindlich ist. Der definitive Betrag wird erst nach Prüfung Ihres Gesuchs festgelegt.
Ablauf
Wahl der Kita
Suchen Sie einen geeigneten Platz für ihr Kind in einer von der Stadt Zug anerkannten Kita. (Liste der anerkannten Kintertagesstätten finden Sie untenstehend)
ZUGLOGIN und eZug
Für die Gesuchstellung in Civo benötigen alle Gesuchstellenden ein ZUGLOGIN sowie eine einmalige Registrierung bei eZug.
Informationen zur Registrierung finden Sie unter eZug.
Unterstützung erhalten Sie beim Empfang der Stadtverwaltung Zug oder bei der Bibliothek Zug. Bitte nehmen Sie für die Registrierung einen gültigen Ausweis mit.
Gesuch in Civo erstellen und einreichen
Hier gelangen Sie zum Portal Civo.
Falls Sie für einen der beiden Beiträge nicht berechtigt sind, wählen Sie diesen zu Beginn ab. Entsprechend können Sie nur für Betreuungsgutscheine, nur für die Kantonspauschale oder für beide Beiträge zusammen ein Gesuch einreichen.
Für die Gesuchstellung der Betreuungsgutscheine müssen Sie, falls nötig, folgende Unterlagen elektronisch bereithalten:
- Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
- Quellensteuernachweis aus dem Vorjahr
Für die Beantragung der Kantonspauschale werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
- Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Nebengesuchsteller
Nur eine Person erstellt in Civo ein Gesuch. Die zweite gesuchstellende Person wird in diesem Gesuch als Nebengesuchsteller erfasst. Diese erhält anschliessend eine E-Mail mit einem Civo-Link, über den sie ihre Angaben ergänzen und bestätigen muss. Die zweite Person darf kein eigenes Gesuch in Civo erfassen.
Das Gesuch kann erst eingereicht werden, nachdem der Nebengesuchsteller in Civo seine Angaben bestätigt hat.Betreuungen bestätigen
Die Angaben zur Betreuung werden direkt durch die Kindertagesstätte in Civo bestätigt. Dies erfolgt automatisch im Hintergrund. Sobald die Bestätigung durch die Kita erfolgt ist, erhalten Sie eine Meldung per E‑Mail.Gesuch einreichen
Sobald Ihr Gesuch vollständig ist, können Sie es elektronisch einreichen. Ein Gesuch gilt als vollständig, wenn ...- alle abgefragten Angaben ausgefüllt sind
- alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind
- die Kita die Betreuung bestätigt hat
- die zweite gesuchstellende Person ihre Angaben ergänzt und bestätigt hat
Verfügung via Civo erhalten
Nach der Prüfung des Gesuchs durch die Stadt Zug und/oder den Kanton Zug erhalten Sie per E‑Mail eine Mitteilung. Die Verfügung sowie alle Informationen zu den berechneten monatlichen Beiträgen sind in Civo abrufbar.
Monatliche Beiträge
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils gegen Ende des Vormonats.
Mutationen melden
Änderungen während der laufenden Periode müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Nutzen Sie dazu die Funktion «Mutation erstellen».
Folgende Änderungen sind zu melden:
- Änderung des Betreuungsumfangs
- Vergünstigungen der monatlichen Kitakosten
- Wechsel oder Beendigung der Betreuung
- Anmeldung eines weiteren Kindes
- Änderung der Familiensituation
- Wechsel oder Beendigung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
- Wegzug aus der Wohngemeinde (Wegzug aus dem Kanton Zug muss zusätzlich per E-Mail oder Telefon dem Kanton gemeldet werden)
Zusatzbetreuungen können Sie direkt in Civo melden. Dabei handelt es sich um zusätzlich bezahlte und bezogene Betreuungstage, die über die reguläre vertraglich vereinbarte Betreuung hinausgehen. Es können ganze oder halbe Tage erfasst werden. Diese können nur nachträglich beantragt werden.
Hinweis: Falls Sie die Kantonspauschale beziehen, beachten Sie bitte die Eingabefrist von drei Monaten für Zusatzbetreuungen.
Anerkannte Kindertagesstätten
Rahmenbedingungen
- Betreuungsgutscheine werden nicht rückwirkend ausbezahlt. Sie müssen die Betreuungsgutscheine spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn vollständig beantragen. Zur vollständigen Beantragung folgen Sie dem beschriebenen Vorgehen.
- Der Betrag des Betreuungsgutscheins erhalten Sie monatlich direkt von der Stadt Zug. Sie bezahlen weiterhin die Rechnung der Kindertagesstätte.
- Betreuungsgutscheine werden nur für Betreuungen bei anerkannten Kindertagesstätten ausbezahlt.
Die entsprechenden Rechtserlasse finden Sie hier.
Kontakt
Kind Jugend Familie
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