Aufsicht familienergänzende Betreuung
Familienergänzende Betreuungsangebote (Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungen und Tagesfamilien) werden beaufsichtigt. Dabei wird die Einhaltung minimaler Qualitätsvorgaben geprüft.
Bewilligung und Aufsicht
Die Stadt Zug sorgt gemäss gesetzlichen Grundlagen dafür, dass alle Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungen und Tagesfamilien) die Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie stellt für Kitas die nötigen Bewilligungen aus, überprüft alle Einrichtungen durch regelmässige Vor-Ort-Besuche sowie durch die Prüfung deren Unterlagen.
Kindertagesstätten (Kitas)
Kitas benötigen eine Betriebsbewilligung, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:
- Regelmässige Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren.
- Während mehr als 14 Wochen pro Jahr geöffnet.
- Während mehr als 25 Stunden pro Woche geöffnet.
- Betreuung der Kinder auch über Mittag.
Die Kitas werden nach der Eröffnung beaufsichtigt. Die Stadt Zug überprüft alle Einrichtungen durch regelmässige Vor-Ort-Besuche sowie durch Prüfung von Unterlagen.
Wenn Sie eine Kita eröffnen möchten, folgen Sie diesem Link.
Tagesfamilien
Wer regelmässig und gegen Entgelt Kinder unter zwölf Jahren tagsüber in seinem Haushalt betreut, muss dies gemäss Art. 12 Abs. 1 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338 - Pflegekinderverordnung) der Behörde melden.
Betreuungsangebote, die über die Koordinations- und Vermittlungsstelle KiBiZ Zug organisiert werden, gelten bereits als gemeldet.
Die Tagesfamilien werden regelmässig beaufsichtigt.
Gesetzliche Grundlagen
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