Pfändungsvollzug und Verwertung

Unterliegt der Schuldner der Betreibung auf Pfändung, fällt der Pfändungsvollzug in die Zuständigkeit des Betreibungsamtes (Art. 89 SchKG) und wird durch den dafür zuständigen Pfändungsbeamten oder Pfändungsbeamtin beim Betreibungsamt Zug vorgenommen.

Sachpfändung

In erster Linie wird das bewegliche Vermögen gepfändet (Art. 95 SchKG).

Lohn- und Einkommenspfändung

Die Lohn-/Einkommenspfändung steht auf der gleichen Stufe wie die Sachpfändung (Art. 95 SchKG). 
Bei einer Lohn- oder Einkommenspfändung wird ein Teil des Einkommens zur Begleichung offener Schulden verwendet. Der pfändbare Betrag wird meist direkt vom Arbeitgeber an das Betreibungsamt überwiesen.

Das Existenzminimum bleibt dabei geschützt, damit wichtige Lebenshaltungskosten weiterhin bezahlt werden können. Nur Einkommen über diesem Betrag darf gepfändet werden.

Sach- und Lohn-/Einkommenspfändung

Reichen die vorhandenen beweglichen Vermögenswerte zur ausreichenden Deckung der Pfändung nicht aus, ist ergänzend eine Lohn- bzw. Einkommenspfändung anzuordnen.

Pfändungsurkunde

Die Pfändungsurkunde ist das amtliche Protokoll der Pfändung. Sie wird vom Betreibungsamt erstellt und hält insbesondere fest, welche Vermögenswerte des Schuldners gepfändet wurden und welche Forderungen betroffen sind. Die Beteiligten Gläubiger und der Schuldner erhalten die Pfändungsurkunde nach Ablauf der 30-tägigen Teilnahmefrist .(Art. 114 SchKG).

Verwertungsbegehren

Bewegliche Sachen und Forderungen werden vom Betreibungsamt frühestens zehn Tage und spätestens zwei Monate nach Eingang des Verwertungsbegehrens verwertet (Art. 122 SchKG). Die Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung, meist über die Online-Versteigerungsplattform «eGant-zug».

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Verlustschein

Kann das Betreibungsamt Zug kein pfändbares Einkommen oder pfändbares Vermögen feststellen oder ist das Lohnpfändungsjahr ohne vollständige Bezahlung des ausstehenden Betrages abgelaufen, so wird ein Verlustschein aus- und den Verfahrensbeteiligten zugestellt.

Zahlung

Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten und möchten die offene Forderung begleichen? Scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite des Zahlungsbefehls, der Konkursandrohung oder auf der Pfändungsankündigung und erledigen Sie die Zahlung schnell und unkompliziert.

Kontakt

Betreibungsamt

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
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