SDG 5 - Geschlechtergleichstellung

SDG 5 hat das Ziel, Geschlechtergleichstellung zu erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung zu befähigen.

E-WEB-Goal-05

Hintergrund

Ziel 5 fordert die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und die gleichberechtigte Partizipation und Selbstbestimmung auf allen Ebenen sowie die Eliminierung aller Formen von Gewalt bzw. Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen.

Bedeutung für die Stadt Zug

Auf rechtlicher Ebene ist in Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann in den letzten Jahren viel erreicht worden. Statistische Erhebungen und Auswertungen werden helfen, diese Entwicklung zu beobachten. Frauen sind auch im Kanton Zug heute noch meist diejenigen, die sich hauptsächlich um die Kinder kümmern. Für diese Frauen ist es schwierig, Beruf und Familie zu vereinbaren und Unterstützung zu erhalten. Die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit von Elternpaaren ist nicht bei allen Arbeitgebern möglich. Jurys, Stiftungs- und Verwaltungsräte, politische Ämter und wirtschaftliche Führungspositionen werden noch vorwiegend von Männern besetzt. Im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug wird die Bevölkerung von 10 Frauen und 30 Männern vertreten. Im Stadtrat stehen aktuell zwei Frauen, drei Männern gegenüber. Selbst wenn Frauen gleiche Rollen übernehmen, ist die Lohngleichheit nicht immer gegeben. Frauen von Expatriates haben wenig Chancen, sich beruflich zu engagieren (sprachliche Probleme, schlecht integriert etc.). Nach wie vor werden Jugendliche über Eltern, Lehrpersonen, Medien etc. sowie über eigene Vorurteile und Stereotypen in ihrem Berufs- und Studienwahlverhalten beeinflusst. Insbesondere im Bildungs-, Gesundheits- und Betreuungsbereich sind männliche Personen untervertreten.

In der Praxis

Entdecken Sie nachhaltige Projekte und Initiativen der Stadt Zug mit Bezug zu diesem SDG.