Friedensrichteramt
Das Friedensrichteramt vermittelt bei Zivilstreitigkeiten und führt Schlichtungsverfahren durch. Es hilft, Konflikte aussergerichtlich zu lösen.
Unser Auftrag
Der Friedensrichter vermittelt zwischen den Streitparteien. Wo der vorgesehene Streitwert die Zuständigkeit des Friedensricheramtes nicht übersteigt, kann er letztinstanzlich entscheiden.
Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.
Unsere wichtigsten Themen
Team


Christoph Heri
Kanzleisekretär
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
6301 Zug
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