Das Schlichtungsgesuch dient dazu, vor einer gerichtlichen Klage zunächst ein einfaches und aussergerichtliches Verfahren einzuleiten, in dem versucht wird, einen Streit einvernehmlich zu lösen.

Zweck und Nutzen

Die Stadt Zug bietet mit dem Schlichtungsgesuch eine niederschwellige Möglichkeit, Streitigkeiten frühzeitig zu klären, bevor sie vor Gericht gelangen. Für die Beteiligten bedeutet dies in der Regel weniger Kosten, weniger Zeitaufwand und eine pragmatische Klärung des Konflikts. Zudem wird der soziale Frieden gestärkt, da Lösungen im direkten Dialog gesucht werden.

Ein Schlichtungsgesuch muss per Einschreiben oder digital mit qualifizierter Unterschrift und rechtlich anerkanntem Zustellungsnachweis eingereicht werden.

Vorgehen

  • Dokumente

    Das Schlichtungsgesuch, das Beilagenverzeichnis und die Beilagen sind in je einem Exemplar für das zuständige Friedensrichteramt und für jede Gegenpartei einzureichen.

  • Rechtsbegehren

    Das Gesuch muss die Rechtsbegehren enthalten. Das Rechtsbegehren ist eine Beschreibung, was die klagende Partei von der beklagten Partei will. Das kann als Freitext oder mit der Vorlage im Formular verfasst werden.

  • Streitgegenstand

    Der Streit muss in wenigen Sätzen oder Stichworten beschrieben werden. Die klagende Partei muss insbesondere angeben, um was für eine Forderung es geht (z.B. Reparaturrechnung, Rückzahlung Darlehen, Vertragsbruch, fehlende Lieferung etc.).

    Eine Begründung ist nicht erforderlich.

  • Rechtliches

    Auf Antrag sämtlicher Parteien kann anstelle des Schlichtungsverfahrens eine Mediation treten (Art. 213 ZPO). Auch in diesem Fall begründet die Einreichung des Schlichtungsgesuchs Rechtshängigkeit (Art. 62 ZPO), die Verjährung wird unterbrochen (Art. 135 Abs. 2 OR) und allfällige Fristen werden gewahrt (Art. 64 Abs. 2 ZPO).

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Formular Schlichtungsgesuch
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Formular Schlichtungsgesuch

Kontakt

Friedensrichteramt

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug