Bewilligung und Aufsicht Familienergänzende Kinderbetreuung

Familienergänzende Kinderbetreuung soll in guter Qualität angeboten werden können. Dafür überprüfen wir die Einhaltung der Mindestanforderungen.

Unser Auftrag

Die Stadt Zug hat den gesetzlichen Auftrag, alle Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuung, Tagesfamilien) zu beaufsichtigen und damit die Einhaltung minimaler Qualitätsanforderungen (Gruppengrösse, Betreuungsschlüssel, etc.) zum Wohl der Kinder sicherzustellen. Kindertagesstätten sind zudem bewilligungspflichtig.
Die Fachstelle prüft alle Bewilligungsgesuche und überprüft die Einrichtungen regelmässig durch Vor-Ort-Besuche, persönliche Gespräche sowie die Prüfung relevanter Unterlagen.

Die Fachstelle geht Beschwerden bezüglich Struktur- oder Prozessqualität eines Kinderbetreuungsangebotes, nach. Eine Beschwerde kann auch anonym gemacht werden.

Team

Melanie Wälter

Fachstellenleitung Bewilligung und Aufsicht Familienergänzende Kinderbetreuung
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug

Kontakt

Soziales und Gesellschaft

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen