Bewilligung und Aufsicht Familienergänzende Kinderbetreuung
Familienergänzende Kinderbetreuung soll in guter Qualität angeboten werden können. Dafür überprüfen wir die Einhaltung der Mindestanforderungen.
Unser Auftrag
Die Stadt Zug hat den gesetzlichen Auftrag, alle Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuung, Tagesfamilien) zu beaufsichtigen und damit die Einhaltung minimaler Qualitätsanforderungen (Gruppengrösse, Betreuungsschlüssel, etc.) zum Wohl der Kinder sicherzustellen. Kindertagesstätten sind zudem bewilligungspflichtig.
Die Fachstelle prüft alle Bewilligungsgesuche und überprüft die Einrichtungen regelmässig durch Vor-Ort-Besuche, persönliche Gespräche sowie die Prüfung relevanter Unterlagen.
Die Fachstelle geht Beschwerden bezüglich Struktur- oder Prozessqualität eines Kinderbetreuungsangebotes, nach. Eine Beschwerde kann auch anonym gemacht werden.
Team
Melanie Wälter
6301 Zug
Kontakt
Soziales und Gesellschaft
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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