Kantonsräte der Stadt Zug

Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) im Kanton Zug und besteht aus 80 Personen, die von der Bevölkerung gewählt werden. Er nimmt die Interessen des Volkes wahr und berät und beschliesst an dessen Stelle über gemeinschaftliche Aufgaben. Die Sitzungen sind öffentlich.

Die Aufgaben

Der Kantonsrat erlässt Gesetze und Beschlüsse. Er verabschiedet das Budget, genehmigt die Rechnung, berät über grosse Bauvorhaben, diskutiert Vorstösse aus den eigenen Reihen (Motionen, Postulate und Interpellationen), kontrolliert die Pflichterfüllung sowie Kompetenzeinhaltung von Regierung und Verwaltung.