Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Zug ist eine von elf Bürgergemeinden im Kanton Zug. Zu ihr gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde Heimatberechtigten.
Die Aufgaben
Das Gemeindegesetz aus dem Jahre 1980 weist den Bürgergemeinden folgende Aufgaben zu:
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts;
- Sozial- und Vormundschaftswesen für die an ihrem Heimatort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern;
- Verwaltung des Bürgergutes (insbesondere der Liegenschaften);
- Förderung der Heimatverbundenheit.
Sie kann weitere Aufgaben im Gemeindewohl erfüllen.
Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hierfür nicht ausreicht.
Der Bürgerrat der Stadt Zug besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern sowie einem vollamtlichen Bürgerschreiber. Im Rathaus in der Zuger Altstadt befindet sich die Bürgerkanzlei.
Einbürgerung
Sie möchten sich in der Stadt Zug einbürgern lassen? Bitte wenden Sie sich an die Bürgergemeinde Zug.