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22.10.2026, Amtsmitteilung

Publikationen von Baugesuchen im Dezember 2026, Zug

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können. 


Im Dezember 2026 gilt daher folgende Regelung: 
Am Donnerstag, 17. und Donnerstag, 24. Dezember 2026 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert. 


Die letzte Möglichkeit zur Publikation von vollständig eingereichten Baugesuchen für das Jahr 2026 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 49 und 50 vom 3. Dezember beziehungsweise 10. Dezember 2026 (2. Publikation). Für diese Publikationen sind die Baugesuche bis spätestens Donnerstag, 26. November 2026, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen. 


Nach dem 26. November 2026 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2026 vom 7. Januar 2027 publiziert. 


Für die Publikation vom 7. Januar 2027, sind die Baugesuche bis spätestens Freitag, 11. Dezember 2026, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen. 

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