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04.09.2026, Medienmitteilung

Stadt Zug erstattet Vereinen Raummieten zurück

Stadtzuger Vereine können die Rückerstattung ihrer Raummieten für das Jahr 2025 beantragen. Das gilt für Vereine, die bis am 31. Dezember 2025 gegründet wurden. Das Online-Gesuch ist ab dem 21. September 2026 auf der Website der Stadt Zug verfügbar.

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat am 16. Juni 2026 eine einmalige Rückvergütung der Raummieten beschlossen. Sie gilt für Stadtzuger Vereine, die bis am 31. Dezember 2025 gegründet wurden. Die Vereine müssen ihren Sitz in der Stadt Zug haben und dürfen nicht gewinnorientiert sein. Sie können die Rückerstattung von Mietkosten beantragen. Dies gilt für städtische und private Vereinsräume, Probelokalitäten und ähnliche Räume. Berücksichtigt werden Mietkosten aus dem Jahr 2025. Sie müssen im Jahr 2025 entstanden und bezahlt worden sein. Pro Verein werden höchstens 5'000 Franken zurückerstattet. Nicht berücksichtigt werden Mieten, die bereits von der Stadt Zug finanziert wurden. Der zuständige Stadtrat, Finanzvorsteher Urs Raschle erklärt dazu: «Um sämtliche Gesuche einfach und unbürokratisch abzuhandeln, wurde die Gesuchseingabe bei der Stadt Zug vereinfacht und verbessert».

Das Rückerstattungsgesuch kann ab dem 21. September 2026 online eingereicht werden.

Grosser-Gemeinderat

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat am 16. Juni 2026 eine einmalige Rückvergütung der Raummieten beschlossen.