16.09.2026, Medienmitteilung
Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 15. September 2026
Zusammenfassung der Geschäfte und Resultate der Sitzung des Stadtparlaments vom 15. September 2026.
Der Ratspräsident beantragte, das Traktandum 6.4 (Volksinitiative Villa Unterer Frauenstein) vor Traktandum 6.1 zu behandeln. Der Antrag wurde nach einer (wegen einer technischen Störung der Abstimmungsanlage) wiederholten Abstimmung angenommen; ein Stimmenverhältnis wurde dabei nicht verkündet.
Der Ratspräsident beantragte zudem, Traktandum 7.6 (Postulat FDP betreffend Stadtvertretungen in Verwaltungsräten) im Anschluss an das neu vorgezogene Traktandum 6.4 zu behandeln. Der Antrag wurde mit 33 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Eingänge parlamentarischer Vorstösse und Eingaben
Der Rat nahm ohne Debatte Kenntnis von folgenden Eingängen:
– Interpellation der FDP-Fraktion vom 19. August 2026 betreffend Ökologisierung des Wärmeverbunds Zuger Altstadt: Stillstand im Projekt, Vollgas bei der Preiserhöhung
– Motion der SVP-Fraktion vom 19. August 2026 betreffend «Ausdehnung 15-Minuten-Takt auf zentralen städtischen Buslinien»
– Motion der SVP-Fraktion vom 20. August 2026 betreffend einem einwohnerfreundlichen und digitalen Parkregime – Gratisparkieren für Zugerinnen und Zuger, verursachergerechte Gebühren für Auswärtige auf dem Stierenmarktareal
– Interpellation der SP-Fraktion vom 24. August 2026 betreffend «Der Japankäfer ist in Zug: welches sind die Konsequenzen für die Stadt»
– Interpellation der Fraktionen ALG-CSP, FDP, GLP, Die Mitte, SP und SVP vom 28. August 2026 betreffend Erweiterung Schulanlage Guthirt: vollständige Entscheidungsgrundlage vor dem Objektskredit
– Motion der SVP-Fraktion vom 28. August 2026 betreffend Ein Rauchmelder kann Leben retten – Sicherheit beginnt zu Hause
– Postulat der SVP-Fraktion vom 28. August 2026 betreffend Nachhaltigkeitskommission – analysieren, neu denken, Wirkung stärken, abschaffen?
– Interpellation der ALG-CSP-Fraktion vom 30. August 2026 betreffend was der Stadtrat gegen die vielen schweren und teils tödlichen Velounfälle unternimmt
– Motion M. Amato Mengis (SP) und Mitunterzeichnende vom 30. August 2026 betreffend Sanierung und Zukunftssicherung der historischen Klosteranlage Maria Opferung in der Stadt Zug – Erarbeitung einer GGR-Kreditvorlage
Überweisung parlamentarischer Vorstösse
Postulat der FDP-Fraktion vom 17. August 2026 betreffend Theater Casino Zug
Ergebnis: Keine Wortmeldungen; das Postulat ist stillschweigend an den Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat hat für die Behandlung zwölf Monate Zeit.
Motion der SVP-Fraktion vom 19. August 2026 betreffend Ausdehnung 15-Minuten-Takt auf zentralen städtischen Buslinien
Debatte (in Reihenfolge der Voten):
– Die Mitte (Christoph Iten): Die Fraktion beantragte die Umwandlung in ein Postulat, da sich das Anliegen gemeinsam mit einer ähnlich gerichteten, bereits überwiesenen Mitte-Motion zur Taktverdichtung prüfen lasse.
– Einzelvotum SVP (René Gretener): Er lehnte die Umwandlung ab; die SVP-Motion sei praktikabler und komme insbesondere der Stadtbevölkerung statt vorwiegend den Pendlerinnen und Pendlern zugute.
Anträge und Ergebnis: Der Umwandlungsantrag in ein Postulat wurde mit 18 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion ist damit unverändert an den Stadtrat überwiesen; dieser hat für die Behandlung zwölf Monate Zeit.
Motion der SVP-Fraktion vom 20. August 2026 betreffend einwohnerfreundlichem und digitalem Parkregime
Debatte (in Reihenfolge der Voten):
– ALG-CSP (Patrick Steinle): Die Fraktion beantragte Nichtüberweisung; die vorgeschlagene Ungleichbehandlung auf öffentlichen Parkplätzen halte vor Gericht nicht stand. Sie kündigte einen eigenen, auf einer Gutschriftslösung basierenden Vorstoss an.
– Die Mitte (Christoph Iten): Die Fraktion beantragte die Umwandlung in ein Postulat.
– SP (Jérôme Peter): Die Fraktion schloss sich dem Nichtüberweisungsantrag an; Gratisparkieren widerspreche dem Verursacherprinzip und sei verkehrs- und klimapolitisch falsch.
– Einzelvotum SVP (Philip C. Brunner): Er unterstützte die Umwandlung in ein Postulat und begründete die Motion mit einer Gegenrechnung zu den kantonalen Finanzausgleichszahlungen sowie den Investitionskosten des Strandbads.
Anträge und Ergebnis: Der Umwandlungsantrag in ein Postulat wurde mit 35 zu 0 Stimmen angenommen. Der Nichtüberweisungsantrag wurde mit 13 zu 21 Stimmen abgelehnt. Das Postulat ist damit an den Stadtrat überwiesen; dieser hat für die Behandlung zwölf Monate Zeit.
Motion der SVP-Fraktion vom 28. August 2026 betreffend «Ein Rauchmelder kann Leben retten – Sicherheit beginnt zu Hause»
Debatte (in Reihenfolge der Voten):
– ALG-CSP (Martin Iten): Die Fraktion beantragte die Umwandlung in ein Postulat; sie äusserte Zweifel, ob das Verteilen von Rauchmeldern eine Staatsaufgabe sei.
– SVP (Marcus Bühler): Die Fraktion unterstützte die Motion als freiwilliges Sicherheitsangebot ohne Obligatorium; er zitierte eine befürwortende Einschätzung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr.
– Einzelvotum glp (David Meyer): Er beantragte Nichtüberweisung; die von der Stadt verteilten Geräte könnten bei fehlerhafter Installation eine Haftung der Stadt begründen.
Anträge und Ergebnis: Der Umwandlungsantrag in ein Postulat wurde mit 34 zu 1 Stimme angenommen. Der Nichtüberweisungsantrag wurde mit 15 zu 20 Stimmen abgelehnt. Das Postulat ist damit an den Stadtrat überwiesen; dieser hat für die Behandlung zwölf Monate Zeit.
Postulat der SVP-Fraktion vom 28. August 2026 betreffend Nachhaltigkeitskommission
Keine Wortmeldungen; das Postulat ist stillschweigend an den Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat hat für die Behandlung zwölf Monate Zeit.
Motion M. Amato Mengis (SP) und Mitunterzeichnende betreffend Klosteranlage Maria Opferung
Keine Wortmeldungen; die Motion ist stillschweigend an den Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat hat für die Behandlung zwölf Monate Zeit.
Politische Sachgeschäfte
Volksinitiative «Villa Unterer Frauenstein, Artherstrasse 6, Zug: mit Parkanlage und freiem Seezugang für die Zuger Bevölkerung sichern»; Gültigerklärung und Abstimmungsempfehlung
Der Stadtrat war im Dezember 2025 mit Bericht und Antrag Nr. 2979 an den Rat gelangt mit dem Antrag, die Liegenschaft Artherstrasse 6 (Villa Unterer Frauenstein, 5’514 m² mit 70 m Seeanstoss) zum Preis von CHF 44,0 Millionen zu erwerben; dazu kämen rund CHF 10,5 Millionen Sanierungskosten für Gebäude, Gartenanlage und Seeufer. Der Rat lehnte den Kauf am 24. Februar 2026 mit 20 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Daraufhin reichte ein Initiativkomitee am 8. Juni 2026 die Volksinitiative mit 1’688 gültigen Unterschriften ein (erforderlich: 800). Mit Bericht und Antrag Nr. 3036 vom 25. August 2026 beantragte der Stadtrat dem Rat, die Initiative für gültig zu erklären, sie zum Beschluss zu erheben und – im Ablehnungsfall – sie dem Volk zur Annahme zu empfehlen. Der beiliegende Beschlussentwurf sah in Ziffer 2 und Ziffer 4 demgegenüber die Ablehnung durch den Rat, die Vorlage an die Urne sowie die Empfehlung zur Ablehnung vor; auf diesen Widerspruch zwischen Antrag und Beschlussentwurf wies die glp-Fraktion in der Debatte hin.
Rückweisungsantrag: Die Mehrheit der SVP-Fraktion (Markus Bühler) beantragte, das Geschäft zurückzuweisen und den Stadtrat zu beauftragen, vor der Gültigkeitsprüfung ein externes, neutrales Rechtsgutachten einzuholen; sie begründete dies mit der finanziellen Tragweite und einem möglichen Beschwerderisiko. Der Stadtschreiber wies auf Nachfrage darauf hin, dass ein solches Gutachten die Frist für eine Urnenabstimmung am 29. November 2026 sprengen würde.
Debatte zum Rückweisungsantrag:
– SP (Jérôme Peter): Die Fraktion lehnte die Rückweisung entschieden ab; der Stadtrat habe die Gültigkeitsvoraussetzungen bereits eingehend geprüft, eine Rückweisung sei reine Verzögerungstaktik.
– ALG-CSP (Gabriela Fürrer Auf der Maur): Die Fraktion schloss sich der ablehnenden Haltung an und wertete den Antrag ebenfalls als Verzögerungstaktik.
– glp (Daniel Marti): Die Fraktion beschloss Stimmfreigabe zum Rückweisungsantrag; sie sah sowohl beim Wunsch nach Rechtssicherheit als auch bei den engen Fristen berechtigte Anliegen.
– Die Mitte (Florin Meier): Die Fraktion lehnte die Rückweisung mehrheitlich ab; es sei Aufgabe des Rates, selbst über die Gültigkeit zu befinden.
– Auf Antrag von Martin Iten (ALG-CSP), unterstützt von mindestens 13 Mitgliedern, wurde über den Rückweisungsantrag unter Namensaufruf abgestimmt. Der Ordnungsantrag auf Namensaufruf wurde mit 14 zu 21 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen (nach § 61 GSO genügt für einen Namensaufruf das Verlangen eines Drittels der anwesenden Mitglieder). Der Rückweisungsantrag selbst wurde in der namentlichen Abstimmung mit 23 zu 13 Stimmen abgelehnt.
Fraktionsvoten zur Sache:
– ALG-CSP (Gabriela Fürrer Auf der Maur): Die Fraktion beantragte, die Initiative für gültig zu erklären und direkt zum Beschluss zu erheben; im Ablehnungsfall solle sie dem Volk zur Annahme empfohlen werden.
– Die Mitte (Beatrice Emmenegger): Die Fraktion lehnte den Kauf angesichts der Gesamtkosten von rund CHF 54,5 Millionen und offener Nutzungsfragen mehrheitlich ab, befürwortete aber ausdrücklich die Volksabstimmung.
– FDP (André Bliggenstorfer): Die Fraktion verwies auf den klaren Ratsentscheid vom Februar und lehnte die Initiative grossmehrheitlich ab; der Kaufpreis beruhe auf einer einzigen Schätzung, ein Nutzungskonzept fehle.
– SP (Marilena Amato Mengis): Die Fraktion sprach sich für den Kauf und die Annahme-Empfehlung aus; das Grundstück solle als öffentlicher Frei- und Grünraum gesichert werden.
– glp (Daniel Marti): Die Fraktion beschloss Stimmfreigabe, auch zu einer allfälligen Ungültigerklärung; die Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche seien hoch, der Nutzungszweck weiterhin unklar.
– SVP (Roman Küng): Die Fraktion lehnte den Kauf grossmehrheitlich ab und kritisierte die aus ihrer Sicht fehlende Preistransparenz; sie zog dazu einen Vergleich zu einem umstrittenen Grundstückverkauf in Oberägeri.
Einzelvoten wurden zudem von Philip C. Brunner (SVP, mit historischen Vergleichsbeispielen zu früheren städtischen Liegenschaftskäufen) und von Florin Meier (Die Mitte, abweichend von der Fraktionslinie für den Kauf) vorgebracht. Stadträtin Barbara Gysel erklärte auf eine Voranfrage hin zuhanden des Protokolls, der Vergleich mit dem Fall Oberägeri sei sachlich nicht zutreffend; sie sei mit der dortigen parlamentarischen Untersuchungskommission befasst gewesen, deren Auftrag ein anderer gewesen sei.
Stellungnahme Stadtrat: Stadtrat Urs Raschle (Die Mitte, Vorsteher Finanzdepartement) hielt fest, der Stadtrat begrüsse, dass nun in jedem Fall die Bevölkerung über den Kauf entscheiden könne; er verwies auf die intensiven Verhandlungen mit der Verkäuferschaft und bat den Rat, die Initiative für gültig zu erklären.
Beratung des Beschlussentwurfs:
– Zu Titel, Ingress und Ziffer 1 gab es keine Wortmeldungen.
– Zu Ziffer 2 beantragte die ALG-CSP-Fraktion (Gabriela Fürrer Auf der Maur), die Initiative anzunehmen und direkt zum Beschluss zu erheben (statt Ablehnung durch den Rat und Vorlage an die Urne). In der Abstimmung standen sich die ursprüngliche Fassung des Beschlussentwurfs und der Änderungsantrag der ALG-CSP-Fraktion gegenüber; das Ergebnis lautete 18 zu 18 Stimmen. Ratspräsident Ivano De Gobbi entschied mit Stichentscheid zugunsten der ursprünglichen Fassung: Die Initiative wird vom Rat abgelehnt und dem Volk zur Urnenabstimmung unterbreitet.
– Zu Ziffer 3 beantragte André Bliggenstorfer (FDP), den Stadtrat zu beauftragen, einen Gegenvorschlag mit einem maximalen Kaufpreis von CHF 35 Millionen sowie einem verbindlichen Nutzungskonzept auszuarbeiten. Der Stadtschreiber wies darauf hin, dass dies eine Sistierung des Geschäfts erfordern würde. Der von Martin Iten (ALG-CSP) gestellte Ordnungsantrag auf Namensaufruf zu dieser Abstimmung wurde mit 10 zu 24 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt (das Quorum von einem Drittel wurde nicht erreicht). Der Änderungsantrag zu Ziffer 3 wurde in der Folge mit 11 zu 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt; Ziffer 3 (Verzicht auf einen Gegenvorschlag) bleibt unverändert.
– Zu Ziffer 4 beantragte Patrick Steinle (ALG-CSP), die Initiative den Stimmberechtigten zur Annahme statt zur Ablehnung zu empfehlen. Der Antrag wurde mit 15 zu 21 Stimmen abgelehnt; Ziffer 4 (Ablehnung wird empfohlen) bleibt unverändert. Zu den Ziffern 5 bis 7 gab es keine Wortmeldungen.
Schlussabstimmung: Der gesamte Beschlussentwurf wurde mit 31 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Damit ist die Volksinitiative für gültig erklärt, wird vom Rat abgelehnt und den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Urnenabstimmung unterbreitet; auf einen Gegenvorschlag wird verzichtet.
Aus Zeitgründen wurden die restlichen Traktanden auf die nächste Sitzung verschoben.
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) auf Grundlage der Traktandenliste und der Aufzeichnung des Livestreams (automatisch erstellte Untertitel) der Sitzung erstellt. Sie wurde durch die Abteilung Kommunikation redaktionell überprüft. Massgebend sind die offiziellen Vorlagen, das Ergebnisprotokoll und die Videoaufzeichnung der Sitzung.