21.07.2026, Medienmitteilung

Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers erweitert

Nachdem in der Stadt Zug und in Baar mehrere Japankäfer gefunden wurden, intensiviert der Kanton die Massnahmen. Sie sollen die Verbreitung eindämmen und so den Schädling beseitigen.

Zu den Massnahmen gehören ab sofort ein Bewässerungsverbot im Befallsherd für Rasen- und grasbewachsene Grünflächen sowie ein Transportverbot für Schnittgut aus der Pufferzone hinaus. Auch dürfen keine Oberflächenschichten des Bodens (bis 30 cm tief) aus dem Befallsherd hinausbewegt werden. 

Mit diesen Methoden soll der invasive und gebietsfremde Schädling getilgt und die Verschleppung von Käfern, Larven und Eiern verhindert werden. Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter auch wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais und Obstbäume.

Die wichtigsten Informationen sind in der Medienmitteilung des Kantons zu finden.

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Der Japankäfer ist etwa so gross wie ein 5-Rappen-Stück und zeichnet sich durch die weissen Haarbüschel am hinteren Körperteil aus.