27.07.2026, Medienmitteilung
Grosse Waldbrandgefahr und Feuerwerksverbot
Das sonnige Wetter und die anhaltende Trockenheit prägen die aktuelle Wetterlage weiterhin. Der Kanton Zug erhöhte deshalb in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen per 10. Juli 2026 die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Es gilt deshalb nach wie vor ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) sowie ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk.
Am kommenden Samstag, 1. August, feiert die Schweiz ihren Geburtstag. Leider müssen wir in diesem Jahr aufgrund der anhaltenden Trockenheit auf das traditionelle Feuerwerk verzichten – es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem ist das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe verboten. Im Siedlungsgebiet ist das Grillieren unter Einhaltung der geltenden Auflagen weiterhin erlaubt.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Auf der zweithöchsten Gefahrenstufe ist das Entfachen von Feuer im Wald sowie innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand absolut verboten. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte Feuerstellen. Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Bedingtes Feuerverbot auch im Siedlungsgebiet sowie Verbot von Feuerwerk
Um das Risiko von Bränden zu reduzieren, gilt auch ausserhalb des Waldes – und somit auch im Siedlungsgebiet – ein bedingtes Feuerverbot. Alle Tätigkeiten, die trotz ihrer Entfernung zum Wald ein erhebliches Waldbrandrisiko darstellen, sind zu unterlassen. Verboten sind das Grillieren in unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerk, das Steigenlassen von «Himmelslaternen» sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern.
Erlaubt ist lediglich das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt. Dabei sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
Wir bedauern diese Einschränkungen und bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis. Mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuer leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Natur sowie zur Entlastung unserer Einsatzkräfte.