Betreuungsgutscheine beantragen
Betreuungsgutscheine sind Beiträge der Stadt Zug an Stadtzuger Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen und anspruchsberechtigt sind. Prüfen Sie jetzt, ob Sie von einer Kostenreduktion profitieren können.
Allgemeine Informationen
Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge an Stadtzuger Familien, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Seit August 2026 beteiligt sich neu auch der Kanton Zug in Form einer Kantonspauschale an den Betreuungskosten. Sie können ein Gesuch für Betreuungsgutscheine der Stadt Zug und/oder die Kantonspauschale direkt über die Onlineplattform Civo beantragen. Bitte prüfen Sie vorgängig, für welche Leistung Sie anspruchsberechtigt sind. Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen für die Betreuungsgutscheine der Stadt Zug und die Kantonspauschale, sowie ein Gutscheinrechner, um die Höhe des Beitrags zu berechnen.
Voraussetzungen
Betreuungsgutscheine der Stadt Zug
Die Höhe des Betreuungsgutscheins hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Um Betreuungsgutscheine für die Kindertagesstätte zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Kind lebt in der Stadt Zug
- Ihr Kind ist älter als drei Monate
- Ihr Kind hat noch nicht die 1. Primarschule begonnen
- Das minimale Betreuungspensum beträgt 20 %
- Ihr Kind wird in einer von der Stadt Zug anerkannten Kindertagesstätte im Kanton Zug betreut
- Ihr massgebendes Einkommen liegt unter 170'000 Franken
- Ihr steuerbares Vermögen liegt unter 500'000 Franken
Für die Gesuchstellung dürfen die Steuerveranlagungen nicht älter als zwei Jahre sein (zum Beispiel für die Gesuchsperiode 2026/27 müssen die Steuerveranlagungen 2024 oder 2025 vorliegen).
Betreuungsgutscheine müssen spätestens im Vormonat des Betreuungsbeginns beantragt werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.
Bitte halten Sie, falls nötig, folgende Dokumente elektronisch bereit:
- Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
- Quellensteuernachweis aus dem Vorjahr
Kantonspauschale
Die Gesuchstellenden haben Anspruch auf die Kantonspauschale, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kind hat Wohnsitz im Kanton Zug
- Das Kind ist älter als drei Monate
- Ihr Kind hat noch nicht die 1. Primarschulklasse begonnen
- Das Kind wird in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut
- Alle Erziehungsberechtigten sind erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung
Bitte halten Sie folgende Dokumente elektronisch bereit:
- Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
- Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Gutscheinrechner
Zur Orientierung steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung, mit dem Sie eine provisorische Berechnung Ihres Betreuungsgutscheins und einer möglichen Kantonspauschale vornehmen können.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung unverbindlich ist. Der definitive Betrag wird erst nach Prüfung Ihres Gesuchs festgelegt.
Ablauf Gesuch einreichen
Kitaplatz auswählen
Suchen Sie einen geeigneten Platz für Ihr Kind in einer von der Stadt Zug anerkannten Kita. Auf dieser Liste sind alle anerkannten Kindertagesstätten aufgeführt.
ZUGLOGIN und eZug erstellen
Für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen benötigen alle Gesuchstellenden und Nebengesuchstellenden ein ZUGLOGIN sowie eine einmalige Registrierung bei eZug.
Informationen zur Registrierung finden Sie unter eZug.
Unterstützung für das ZUGLOGIN/eZug erhalten Sie beim Empfang der Stadtverwaltung Zug oder in der Bibliothek Zug. Bitte nehmen Sie für die Registrierung einen gültigen Ausweis mit.
Gesuch in Civo erstellen
Über folgenden Link gelangen Sie zum Onlineportal Civo. Bei Fragen zur Plattform und zur Gesucherstellung finden Sie auf folgender Webseite hilfreiche Informationen: Support für Gesuchstellende CIVO
Sie können ein Gesuch nur für Betreuungsgutscheine, nur für die Kantonspauschale oder für beide Beiträge zusammen erstellen. Falls Sie für einen der beiden Beiträge nicht berechtigt sind, wählen Sie diesen bitte zu Beginn der Gesuchstellung ab.
Für die Gesuchstellung der Betreuungsgutscheine müssen Sie, falls nötig, folgende Unterlagen elektronisch bereithalten:
- Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
- Quellensteuernachweis aus dem Vorjahr
Für die Beantragung der Kantonspauschale werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
- Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung
- Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Nebengesuchsteller
Nur eine Person erstellt das Gesuch in der Onlineplattform Civo und ist entsprechend der Hauptgesuchsteller. Die zweite gesuchstellende Person wird im Gesuch als Nebengesuchsteller erfasst und erhält anschliessend eine E-Mail mit einem Link, über den sie ihre Angaben ergänzt und bestätigt. Die zweite Person darf kein eigenes Gesuch in Civo erfassen.Bestätigung Kitaplatz
Sobald Sie die Betreuung im Gesuch erfasst haben, wird die Kita elektronisch aufgefordert, den Platz zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass dies ein paar Tage dauern kann.Gesuch in Civo einreichen
Das Gesuch muss in der Übersicht über den Button «Gesuch einreichen» abgesendet werden. Erst dann ist es vollständig eingereicht.
Der Button «Gesuch einreichen» ist erst verfügbar, wenn:
- der Nebengesuchsteller seine Angaben selbständig in Civo bestätigt hat.
- die Kita in Civo die Betreuungen bestätigt hat. Dies geschieht automatisch im Hintergrund.
Ob beide Bestätigungen vorliegen, erkennen Sie am grünen Status «Bestätigt» auf der rechten Seite. Sie können nun am Ende der Übersicht das Gesuch einreichen.
Entscheid via Civo erhalten
Nach der Prüfung des Gesuchs durch die Stadt Zug und/oder den Kanton Zug erhalten Sie per E‑Mail eine Mitteilung. Der Entscheid sowie alle Informationen zu den berechneten monatlichen Beiträgen sind in Civo abrufbar.
Monatliche Beiträge erhalten
Die Auszahlung der Betreuungsgutscheine der Stadt Zug erfolgt monatlich gegen Ende des Monats, jeweils für den Folgemonat.
Mutationen (Änderungen) melden
Änderungen während der laufenden Periode müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Nutzen Sie dazu die Funktion «Mutation erstellen».
Folgende Änderungen sind zu melden:
- Änderung des Betreuungsumfangs
- Vergünstigungen der monatlichen Kitakosten
- Wechsel oder Beendigung der Betreuung
- Anmeldung eines weiteren Kindes
- Änderung der Familiensituation
- Wechsel oder Beendigung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
- Wegzug aus der Wohngemeinde (Wegzug aus dem Kanton Zug muss zusätzlich per E-Mail oder Telefon dem Kanton gemeldet werden)
Zusatzbetreuungen können Sie direkt in Civo melden. Dabei handelt es sich um zusätzliche Betreuungstage oder Betreuungshalbtage, die über die reguläre vertraglich vereinbarte Betreuung hinaus genutzt und separat verrechnet wurden. Bitte beachten Sie, dass Zusatzbetreuungen nur nachträglich beantragt werden können.
Hinweis: Falls Sie die Kantonspauschale beziehen, müssen diese innerhalb von drei Monaten nach der erfolgten Zusatzbetreuung beantragt werden.
Rechtliche Grundlagen
- Betreuungsgutscheine werden nicht rückwirkend ausbezahlt. Sie müssen die Betreuungsgutscheine spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn vollständig beantragen.
- Den Betrag des Betreuungsgutscheins erhalten Sie monatlich jeweils für den Folgemonat direkt von der Stadt Zug. Die Rechnung der Kindertagesstätte bezahlen Sie weiterhin.
- Betreuungsgutscheine werden nur für Betreuungen bei anerkannten Kindertagesstätten ausbezahlt.
Die entsprechenden Rechtserlasse finden Sie hier:
Kontakt
Fachstelle Kind Jugend Familie
6301 Zug
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