Beiträge für Bildung, Kinder- und Jugendförderung

Die Stadt Zug fördert das freiwillige Engagement und unterstützt Vereinsarbeit, die einen Mehrwert für die Gesellschaft und das Zusammenleben bietet und den niederschwelligen Zugang zu lebenslangem Lernen fördert. Gefördert werden in erster Linie Institutionen mit einem Bezug zur Stadt Zug.

Rahmenbedingungen

Wir beurteilen Ihr Gesuch nach den folgenden Kriterien:

  • Breites öffentliches Interesse 
  • Zugang für viele Interessen und Nutzergruppen 
  • Lokale Einbettung 
  • Politisches oder strategisches Interesse 
  • Die Leistung ist messbar und vermittelbar 
  • Vertrauenswürdigkeit und Eignung der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller 
  • Keine oder beschränkte Gewinnorientierung 
  • Hohe Eigenleistung (nicht bei delegierten Verwaltungsaufgaben) 
  • Kostentransparenz 
  • Angemessenheit 

Bezieht ein Verein regelmässig wiederkehrende Beiträge von der Stadt Zug, können keine zusätzlichen Beiträge bewilligt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Jubiläen und Kooperationsprojekte ausserhalb der Leistungsvereinbarung. 

Beitrags-Sparten

Beiträge Kinder- und Jugendförderung  

In dieser Sparte können Gesuche für einmalige und wiederkehrende Beiträge in den Bereichen Soziokultur und kulturelle Vermittlung gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den oben genannten Kriterien erfüllt sein:

  • Vereine nach Art. 60 ff. ZGB, Institutionen oder Personen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und deren Projekte und Arbeiten einen freiwilligen Charakter haben. 
  • Leistungsträgerinnen bzw. träger, die eine Verwaltungsaufgabe im Leistungsauftrag erbringen (z.B. Verein ZJT, Abenteuerspielplatz Fröschenmatt). 

Beiträge kulturelle Bildung / Wissensvermittlung

In dieser Sparte können Gesuche für einmalige und wiederkehrende Beiträge in den Bereichen kulturelle Bildung und Wissensvermittlung gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den oben genannten Kriterien erfüllt sein:

  • Vereine nach Art. 60 ff. ZGB, Institutionen oder Personen, die nicht und nur beschränkt gewinnorientiert arbeiten und deren Projekte und Arbeiten einen freiwilligen Charakter haben. 
  • Leistungsträgerinnen bzw. träger, die eine Verwaltungsaufgabe im Leistungsauftrag erbringen 
  • Freizeitanlagen 

Unterstützungsbeiträge an Lager von Jugendvereinen und Gruppen  

Die Stadt Zug unterstützt Organisationen und Gruppen mit Sitz in der Stadt Zug, die in der Jugendarbeit tätig sind. Beiträge können bewilligt werden: 

  • An die ausgewiesenen Kosten von Projekten über längere Zeit, Tagesanlässe, Grossanlässe, offenen und geschlossenen Aktionen, Lokalmieten und Materialanschaffungen. 
  • Pro Teilnehmer/in an Weekends und Ferienlager von Jugendlichen bis zum 25. Altersjahr, für welche die Organisatoren keine J+S Beiträge erhalten und für welche die Stadt keine jährlichen Beiträge aufgrund der Jugendsportförderung leistet. 

Allgemeine Spendenanfrage

Die Höhe der Beitragsleistung im Einzelfall hängt unter anderem ab vom öffentlichen Interesse an der Tätigkeit der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers. Beiträge werden in der Regel nur gewährt, wenn die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller eine angemessene Eigenleistung erbringt. Pro Kalenderjahr wird grundsätzlich nicht mehr als ein einziger einmaliger Beitrag an dieselbe Gesuchstellerin bzw. denselben Gesuchsteller ausgerichtet. Gesuche an zwei Folgejahren werden in der Regel nicht bewilligt. 

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Erfüllen Sie die Rahmenbedingungen? Lesen sie hier wie sie Beiträge beantragen können.

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