Lebkuchenehrung

Die Ehrung mit dem «Frauenthaler Lebkuchen» ist ein besonderer Anlass, der auf eine historische Beziehung zwischen der Stadt Zug und dem 1231 gegründeten Kloster Frauenthal zurückgeht.

Lebkuchenfeier

Informationen

Termin:  Erste Dezemberwoche
Ort: Gotischer Saal im Rathaus der Bürgergemeinde Zug
Entstehungsdatum: 16. Jahrhundert
Textquellen: Stadt Zug; Kloster Frauental
Bildquelle: Rupy Enzler, Hünenberg

Ursprung des Brauchs

Im Jahre 1386 nahmen Ammann, Rat und Bürger der Stadt Zug die Äbtissin und den Konvent des Gotteshauses Frauenthal ins Bürgerrecht auf. Gleichzeitig wurde das Kloster unter den «Schutz und Schirm» der Stadt gestellt. Dafür hatte das Kloster «20 Guldin Gut an Gold» zu entrichten. Ab dem 16. Jahrhundert war es dann statt Gold ein frisch gebackener Lebkuchen, den die Klosterfrauen jeweils um Neujahr an die Ratsherren für den gebotenen «Schutz und Schirm» abgeben mussten. Mit dem Ende der Alten Eidgenossenschaft 1798 wurde die Lebkuchenlieferung aus dem Frauenthal eingestellt.

Gelebter Brauch

1981 wurde die Tradition des Frauenthaler Lebkuchens wieder aufgenommen. Und seit 1984 werden in der ersten Dezemberwoche Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zug, die sich auf besondere Art für das Gemeinwohl verdient gemacht haben, vom Zuger Stadtrat mit einem Lebkuchen geehrt. Ausgezeichnet werden Menschen, die im Stillen Grosses leisten und ihr Engagement nicht an die grosse Glocke hängen. Während früher ein gigantischer, acht Kilogramm schwerer Lebkuchen gebacken wurde, der aus dem Kloster Frauenthal stammte, werden heute mehrere kleinere Lebkuchen verschenkt, die durch die Zuger Bäckereien produziert werden. Einen Kuchen erhält jeweils der Stadtrat, die anderen gehen an die «verdienstvollen Mitbürger, die sich für das Wohl anderer einsetzen». Ihnen ist auch ein Eintrag im «Goldenen Buch» der Stadt Zug gesichert.