Bei Bauvorhaben, welche öffentlich publiziert werden, kann innert der Auflagefrist bei der Baubewilligungsbehörde Einsprache erhoben werden.

Voraussetzung

Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.

Vorgehen

  • Frist

    Beachten Sie die Einsprachefrist, welche bei der entsprechenden Publikation im Amtsblatt deklariert ist. Eine Frist läuft um Mitternacht des letzten Tages ab. Ist der letzte Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag.

    Als Feiertage gelten: Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Maria Himmelfahrt, Bettag, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten und Stephanstag. 

  • Inhalt

    Eine Einsprache muss folgendes beinhalten:

    • Absender (vollständige Wohnadresse inkl. E-Mail-Adresse)
    • Antrag
    • Begründung
    • Handschriftliche Unterschrift
  • Empfängeradresse

    Richten Sie die Einsprache an das Baudepartement der Stadt Zug. 

    Die Kontaktinformation finden Sie weiter unten. 

  • Verfahrensablauf

    Eingegangene Einsprachen werden nach Ablauf der Einsprachefrist an die Bauherrschaft weitergeleitet, damit diese Stellung nehmen kann. Nach erfolgtem Schriftenwechsel zwischen der Bauherrschaft und den Einsprechenden entscheidet der Stadtrat über die Einsprachen. 

  • Entscheid

    Der Baubewilligungsentscheid inkl. Einsprachebehandlung wird den Einsprechenden per Einschreiben und per E-Mail zugestellt. Bis zum Entscheid kann es unter Umständen mehrere Monate dauern.

Kontakt

Baudepartement

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen