Taxi fahren in der Stadt Zug

In der Stadt Zug darf mit einem Taxi Personen befördern, wer die notwendige Fahrerlaubnis gemäss dem Strassenverkehrsgesetz hat.

Taxiwesen

Wer in der Stadt Zug einen Taxibetrieb betreiben und dafür die städtischen Taxistandplätze benützen will, benötigt einen Taxichauffeur-Ausweis. Dafür muss eine Prüfung abgelegt werden. Es werden Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse, das Taxiregelment der Stadt Zug und allgemeine Informationen zum Taxiberuf getestet.

In den Ausbildungsunterlagen erhalten Sie sämtliche Informationen zur Taxiprüfung wie auch zum Lernstoff. 

Weiter unten finden Sie das Online-Formular für die Anmeldung zur Taxiprüfung.  

Weiter zum Gesetz

Anmeldung und Gesuche

Weiter unten finden Sie die Online Formulare für 

  • die Anmeldung zur Taxiprüfung 
  • das Gesuch für einen Taxi-Standplatz
  • das Gesuch um Ernuerung des Taxiausweises.

Weitere Informationen zur Taxiprüfung gibt ihnen die Taxi Broschüre. 

Kontakt

Sicherheit und Verkehr

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen