Lotto und Tombola

Lotto und Tombola sind meldepflichtige Kleinspiele

Bewilligungspflichtige Spiele

Falls die maximale Summe höher als CHF 50'000 ist, wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug.

Meldepflichtige Spiele

Lottospiele und Tombolas, deren maximale Summe CHF 50'000 nicht übersteigt, sind nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. 

Nutzen Sie dazu das Online-Formular. 

Das Gesuchsportal

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Sicherheit und Verkehr

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
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