Lotto und Tombola
Lotto und Tombola sind meldepflichtige Kleinspiele
Bewilligungspflichtige Spiele
Falls die maximale Summe höher als CHF 50'000 ist, wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug.
Meldepflichtige Spiele
Lottospiele und Tombolas, deren maximale Summe CHF 50'000 nicht übersteigt, sind nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig.
Nutzen Sie dazu das Online-Formular.
Formular
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Sicherheit und Verkehr
Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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