Benützung von öffentlichem Grund für Aussengastronomie, Informations- oder Verkaufsstände

Sie möchten öffentlichen Grund für eine Aussengastronomie, das Aufstellen von mobilen Gegenständen, einen Informationsstand, einen Verkaufsstand oder einen politischen Stand verwenden.

Hinweis Aussengastronomie

Die Erstellung und die Betriebszeiten von Aussenwirtschaften sind baubewilligungspflichtig. Reichen Sie ein Baugesuch ein. 

Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen

Als mobile Gegenstände gelten temporär platzierte Warenaushänge und -auslagen, kleine Verkaufseinrichtungen, Plakatständer/Klappständer (Kundenstopper) bis maximal Format A1, Pflanzen etc.

Das Aufstellen von mobilen Gegenständen bis maximal 1 m² Bodenfläche und 1.5 m Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Ab 2 m² benötigen Sie eine Bewilligung. Ab der Nutzung von 3 m² wird eine Gebühr erhoben. 

Für die Bewilligung kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail oder Telefon. 

Informations- und Verkaufsstände

Standort

Auf dem Bundesplatz stehen drei Plätze (ca. 6 x 3 m) zur Verfügung, um einen Informations- oder Verkaufsstand aufzustellen.

Informationsstand

Sie sind ein Verein, ein Hilfswerk, eine Non-Profit-Organisation, eine politische Partei oder eine religiöse Organisation und möchten die Öffentlichkeit über Ihre Anliegen Informieren? 

Bitte beachten Sie, dass an einem Informationsstand weder aktive Geldsammlungen noch direkte oder indirekte Verkäufe von Waren und Dienstleistungen zugelassen sind.

Standaktionen dürfen pro Organisation maximal einmal pro Monat durchgeführt werden (ausgenommen sind Standaktionen von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskomitees).

Verkaufsstand

Sie sind eine Schulklasse, eine Non-Profit-Organisation oder ein Hilfswerk, welches für wohltätige Zwecke oder zu Gunsten der Klassenkasse einen Verkaufsstand betreiben möchten? 

Verkaufsstände dürfen pro Organisation maximal einmal pro Monat durchgeführt werden.

Gesuch stellen

Den Link zum Gesuchsportal finden Sie weiter unten. 

Für die Gesuchstellung benötigen Sie unter anderem folgende Angaben:

  • Wo möchten Sie die Veranstaltung durchführen (Bundesplatz 1, 2 oder 3)?
  • Wann möchten Sie die Veranstaltung durchführen (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)?
  • Wie möchten Sie die Veranstaltung benennen?
  • Über was möchten Sie informieren (Informationsstand)?
  • Was möchten Sie verkaufen (Verkaufsstand)?
  • Was für eine Infrastruktur möchten Sie aufstellen (z.B. Zelt, Tisch etc.)?
  • Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum von Gesuchsteller und verantwortlichen Personen
     

Formular

Online-Formular
Gesuch einreichen

Das Gesuchsportal

Haben Sie Fragen zur Nutzung des Gesuchsportals? Hier erfahren Sie mehr.

Gesuchsportal nutzen

Kontakt

Sicherheit und Verkehr

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen