Alkoholverkauf und Öffnungszeiten im Gastgewerbe und Detailhandel
Möchten Sie ein Restaurant oder ein Geschäft eröffnen oder einen bestehenden Gastbetrieb beziehungsweise ein Verkaufsgeschäft übernehmen?
Alkoholabgabe
Gastgewerbe
Wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung.
Detailhandel
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern benötigen Sie eine Kleinhandelsbewilligung. Im Kanton Zug stellt die Standortgemeinde Ihres Betriebs diese Bewilligung aus.
Führen Sie mehrere Abgabestellen, ist für jede einzelne eine eigene Kleinhandelsbewilligung erforderlich.
Möchten Sie in Ihrem Geschäft alkoholische Getränke zum Konsum vor Ort ausschenken, benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung für die Alkoholabgabe im Detailhandel.
Gesetzliche Grundlagen
Formulare
Öffnungszeiten Gastgewerbe
Im Gastgewerbe
Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 5:00 bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Für generell längere Öffnungszeiten führt der Stadtrat ein Auflage- und Einspracheverfahren durch.
Im Detailhandel
In der Stadt Zug gelten folgende Ladenöffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 6:00 Uhr bis längstens 19:00 Uhr
- Samstag: 6:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr
- Abendverkauf: am Donnerstag bis 21:00 Uhr
Der Abendverkauf wird wie folgt neu festgelegt:
- Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.
- Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.
Öffentliche Ruhetage
Öffentliche Ruhetage sind die Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.
Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.
Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.
Sonntagsverkauf
Am Sonntag, 13. sowie am Sonntag, 20. Dezember 2026 wird die generelle Öffnung der Verkaufsgeschäfte bewilligt. Es gelten die gesetzlichen Rahmenöffnungszeiten von 10:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr.
Kontakt
Sicherheit und Verkehr
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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geschlossen