Alkoholverkauf und Öffnungszeiten im Gastgewerbe und Detailhandel

Möchten Sie ein Restaurant oder ein Geschäft eröffnen oder einen bestehenden Gastbetrieb beziehungsweise ein Verkaufsgeschäft übernehmen?

Alkoholabgabe

Gastgewerbe

Wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung.  

Detailhandel

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern benötigen Sie eine Kleinhandelsbewilligung. Im Kanton Zug stellt die Standortgemeinde Ihres Betriebs diese Bewilligung aus.

Führen Sie mehrere Abgabestellen, ist für jede einzelne eine eigene Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Möchten Sie in Ihrem Geschäft alkoholische Getränke zum Konsum vor Ort ausschenken, benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung für die Alkoholabgabe im Detailhandel.

Öffnungszeiten Gastgewerbe

Im Gastgewerbe

Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 5:00 bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Für generell längere Öffnungszeiten führt der Stadtrat ein Auflage- und Einspracheverfahren durch.

Im Detailhandel

In der Stadt Zug gelten folgende Ladenöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 6:00 Uhr bis längstens 19:00 Uhr
  • Samstag: 6:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr
  • Abendverkauf: am Donnerstag bis 21:00 Uhr

Der Abendverkauf wird wie folgt neu festgelegt:

  • Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.    
  • Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.

Öffentliche Ruhetage

Öffentliche Ruhetage sind die Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.

Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.

Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.

Sonntagsverkauf

Am Sonntag, 13. sowie am Sonntag, 20. Dezember 2026 wird die generelle Öffnung der Verkaufsgeschäfte bewilligt. Es gelten die gesetzlichen Rahmenöffnungszeiten von 10:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr.

Kontakt

Sicherheit und Verkehr

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen