Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten und sind mit der Betreibung nicht einverstanden? Sie können Rechtsvorschlag erheben. Scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite des Zahlungsbefehls und reichen Sie den Rechtsvorschlag direkt online ein.

Fristen

Der Rechtsvorschlag muss in der ordentlichen Betreibung auf Pfändung oder Konkurs innert 10 Tagen seit Erhalt beim Betreibungsamt eingereicht werden. 

Zahlung

Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten und möchten die offene Forderung begleichen? Scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite des Zahlungsbefehls, der Konkursandrohung oder auf der Pfändungsankündigung und erledigen Sie die Zahlung schnell und unkompliziert.

Kontakt

Betreibungsamt

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen