Littering und Hundekot

Littering ist strafbar. Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten.

Littering

Für das saubere Erscheinungsbild der öffentlichen Anlagen sind nicht nur die Mitarbeitenden des Werkhofs zuständig: Alle Benutzerinnen und Benutzer können und sollen ihren Beitrag leisten, indem sie ihre Abfälle oder die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordentlich entsorgen.

Das achtlose Auf-den-Boden-Werfen von Abfällen gilt als Littering und ist im Kanton Zug strafbar.

Hundekot

Hundekot muss durch die Hundebesitzer aufgenommen und entsorgt werden. Auf dem Stadtgebiet sind genügend öffentliche Abfalleimer verteilt, welche meist ebenfalls täglich geleert werden.

Kontakt

Tiefbau

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen