Vergangene Abstimmungen
Entdecken Sie hier die Abstimmungsresultate und Informationen der letzten 10 Jahre.
Abstimmungen von 2026
14. Juni 2026
Ergebnis: Angenommen
JA = 57.77 % / NEIN = 42.23 %
Stimmbeteiligung = 69.92 %
Beschreibung:
Die Metalli ist seit vielen Jahren ein vertrauter und beliebter Ort für die Menschen in der Region. Nun soll das Areal rund um das Einkaufszentrum von 1987 weiterentwickelt werden – damit im Herzen von Zug künftig mehr Raum zum Wohnen, Arbeiten und Verweilen entsteht.
Die geplanten Aufstockungen, Ersatzbauten und das neue Hochhaus folgen der kantonalen Strategie zur Verdichtung. Sie schaffen zusätzliche Freiräume und eröffnen neue Möglichkeiten für die Nutzung des Areals. Mit dem Bebauungsplan Metalli wird die Grundlage gelegt, um das heutige Einkaufszentrum in einen modernen, vielfältigen «Lebensraum Metalli» zu verwandeln. Prägende Elemente – wie die glasüberdachte Halle und die Passagen – bleiben erhalten.
Der Bebauungsplan ermöglicht bis zu 88'900 m² anrechenbare Geschossfläche (ober- und unterirdisch), davon 21'790 m² zusätzliche oberirdische Nutzfläche. Diese neuen Flächen kommen vor allem dem Wohnen und verschiedenen Dienstleistungen zugute; die Verkaufs- und Gastronomieflächen bleiben nahezu unverändert.
Ein zentrales Anliegen ist der preisgünstige Wohnraum: Wie von der Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» gefordert, entstehen effektiv 130 neue Wohnungen und insgesamt 49 % preisgünstige Mietwohnungen. Das Areal wird mit vier neu gestalteten, begrünten Plätzen aufgewertet und erhält rund 550 zusätzliche Veloabstellplätze. Die gemeinsame Tiefgarage Metalli/Bergli bleibt mit 900 Parkplätzen unverändert bestehen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung zeigt, dass sämtliche Anforderungen erfüllt werden – dank den vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den Bebauungsplan Metalli an seiner Sitzung vom 18. November 2025 mit 34 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. In der Folge wurde gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird.
Zusammen mit dem Grossen Gemeinderat empfehlen wir Ihnen, der Festsetzung des Bebauungsplans Metalli zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
Abstimmungen von 2025
28. September 2025
Ergebnis: Angenommen
JA = 70.77 % / NEIN = 29.23 %
Stimmbeteiligung = 55.31 %
Beschreibung:
Das Theater Casino Zug ist das Kultur- und Begegnungshaus der Stadt Zug. Es bietet ein vielfältiges Programm in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Comedy, Oper und Junges Theater. Die Räumlichkeiten werden auch für Veranstaltungen von Vereinen, Firmen, Schulen und der öffentlichen Hand genutzt. Ergänzt wird das kulturelle Angebot durch die Gastronomie im Haus. Die Verantwortung für das Theater Casino Zug ist – historisch bedingt – auf zwei Organisationen aufgeteilt: Die Stiftung Theater Casino Zug (STCZ) ist für Betrieb, Vermietung, Personal, Technik und Gastronomie zuständig, die Theater- und Musikgesellschaft Zug (TMGZ) verantwortet das kulturelle Programm.
Am 5. September 2023 bewilligte der Grosse Gemeinderat die Beiträge für 2024 bis 2027 an die STCZ und die TMGZ. In den Leistungsverträgen wurde festgelegt, dass die Betriebsstrukturen beider Organisationen bis zur nächsten Subventionsperiode ab 2028 in eine gemeinsame Trägerschaft überführt werden sollen. Im Projekt «Trägerschaft 2025» wurde die TMGZ als künftige alleinige Trägerin bestimmt. Rückwirkend soll sie ab Juli 2025 Aufgaben, Aktiven und Passiven der STCZ übernehmen. Die STCZ wird – vorbehältlich der Zustimmung der Stimmberechtigten und der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) – aufgelöst. Die bisherigen Leistungsvereinbarungen werden aufgehoben und in eine einzige Vereinbarung mit der TMGZ überführt. Die bisher bewilligten Beiträge werden anteilig ab 1. Juli 2025 an die TMGZ ausbezahlt. Die neue Vereinbarung wird zur Entlastung der Organisation um 18 Monate verlängert. Die STCZ – wie auch die TMGZ anlässlich ihrer ausserordentlichen Generalversammlung vom 4. November 2024 mit einer Gegenstimme – haben der Zusammenführung zugestimmt.
Die Zusammenführung ermöglicht ein effizientes Zusammenspiel von Programm, Vermietung, Administration, Informatik und Gastronomie – und sie stärkt das Theater Casino Zug sowie die kulturelle Ausstrahlung der Stadt Zug.
Der Grosse Gemeinderat befürwortete die Vorlage mit 35 zu 1 Stimme.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
9. Februar 2025
Ergebnis: Angenommen
JA = 70.77 % / NEIN = 29.23 %
Stimmbeteiligung = 55.31 %
Beschreibung:
Das Geviert GIBZ (Gewerblich-Industrielles Bildungszentrum Zug) leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Wohnungsknappheit und die hohen Mietpreise in Zug. Von insgesamt 183 Wohnungen im Hochhaus «Pi» werden rund 130 preisgünstig sein. Im Vergleich zu heute kann die Anzahl preisgünstiger Wohnungen auf dem Baubereich «Projekt Pi» fast verdreifacht werden.
Am 18. Juni 2023 wurde die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» mit einem Ja-Anteil von 50.19 % angenommen. Gemäss Initiative müssen mindestens 40 % der neu erstellten Wohnflächen in Verdichtungsgebieten preisgünstig sein, soweit das kantonale Planungs- und Baugesetz dies zulässt. Nach einer umfassenden Auslegung der Initiative entsteht im Bebauungsplan Geviert GIBZ neu eine Fläche von 12'700 m2 für preisgünstige Wohnungen. Eine Zuger Wohnbaugenossenschaft hat mit der Eigentümerin des Baubereichs «Projekt Pi» bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet, um einen Grossteil der preisgünstigen Wohnungen in ihr Angebot aufnehmen zu können.
Der Bebauungsplan Geviert GIBZ schafft die planerische Grundlage, um das im kantonalen Verdichtungsgebiet liegende Geviert weiter zu entwickeln. Mit dem «Projekt Pi», seiner neuartigen Holzkonstruktion und dem hohen Anteil an preisgünstigen Wohnungen kann ein Wohn-hochhaus mit schweizweiter Ausstrahlung realisiert werden. Daneben wird für das GIBZ die Grundlage für einen Ausbau geschaffen und bei der «Roten Post» eine innere Verdichtung ermöglicht.
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 17. September 2024 einstimmig beschlossen. In der Folge wurde gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird.
Zusammen mit dem Grossen Gemeinderat empfehlen wir Ihnen einstimmig, der Festsetzung des Bebauungsplans Geviert GIBZ zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvide
Abstimmungen von 2024
9. Juni 2024
Ergebnis: Angenommen
JA = 77.81 % / NEIN = 22.19 %
Stimmbeteiligung = 58.33 %
Beschreibung:
Das Zuger Strandbad am Chamer Fussweg erfreut sich grosser Beliebtheit. An schönen Sommertagen ist es stets sehr stark ausgelastet. Mit dem Erwerb der östlich angrenzenden Oeschwiese konnte die Stadt Zug die Basis für die notwendige Erweiterung legen. Damit kann das Strandbad insgesamt auf mehr als die doppelte Fläche vergrössert und dem Bedürfnis der Stadtzuger Bevölkerung nach mehr Platz und Komfort entsprochen werden. Unter anderem entstehen zwei bogenförmige Neubauten mit Garderoben, ein neues Restaurant mit grosszügiger Aussenterrasse, eine rund 5'000 Quadratmeter grosse Liegewiese mit schattenspendenden Baumgruppen und eine neue Bucht mit Sandstrand. Aufgrund der exponierten Lage sind verschiedene Ufer- und Wasserbaumassnahmen zu treffen, um das Ufer vor hohen Wellenbelastungen und Starkwetterereignissen zu schützen.
Das Areal des heutigen Strandbads wird mit einem grossen Kinderplanschbecken, Spielbereichen, Liegewiesen und separaten Garderoben vor allem auf die Bedürfnisse von Badegästen mit Kindern ausgerichtet. Das Gastroangebot bleibt in Form eines erweiterten Kiosks bestehen, ebenso die beliebten Sitzplätze unter den Bäumen. Im gesamten Strandbadareal wird der hindernisfreie Zugang unter anderem für Garderoben, Restauration, Liegewiesen sowie die Strand- und Seebereiche deutlich verbessert.
Mit der Erweiterung des Strandbads entsteht vom Hafen entlang des Sees zum Chamer Fussweg eine neue, ganzjährige Wegverbindung. Ausserhalb der Badesaison führt ein zusätzlicher Weg über das Areal des Strandbads. Dieses wird so auch in der kälteren Jahreszeit für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dazu ist ein angepasster Gastrobetrieb auf der Terrasse vorgesehen.
Für die Erweiterung des Strandbads wird ein Objektkredit von 12,9 Mio. Franken benötigt. Der Wettbewerbskredit von 195'000 Franken und der Projektierungskredit von 1,5 Mio. Franken sind im Objektkredit enthalten.
Der Grosse Gemeinderat befürwortete den Objektkredit in der Schlussabstimmung mit 25 zu 9 Stimmen. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
3. März 2024
Ergebnis: Angenommen
JA = 81.33 % / NEIN = 18.67 %
Stimmbeteiligung = 66.38 %
Beschreibung:
Das heutige Dienstleistungszentrum für die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) und die Rettungsdienste Zug (RDZ) genügt den betrieblichen Anforderungen nicht mehr. Mit einer verdichteten Bebauung des Areals im südlichen Bereich kann den zukünftigen Bedürfnissen der ZVB, des RDZ und der kantonalen Verwaltung entsprochen werden. Zusätzlich entstehen in zwei nördlich gelegenen Neubauten Dienstleistungsflächen und auf einer Geschossfläche von 10'000 m2 neuer Wohnraum, davon 40 % oder 4'000 m2 als preisgünstige Wohnungen.
Das rund 3.4 ha grosse Areal An der Aa II fügt sich mit dem Bebauungsplan ins Stadtgefüge ein. Neue Wege und zwei neue Plätze vernetzen das Areal mit der Umgebung. Sie ergänzen die Fussgängerverbindungen und schaffen Freiräume mit Aufenthaltsqualität. Das Areal kann in Etappen neu bebaut und umgenutzt werden. Dabei entsteht mit der ökologischen Aufwertung des alten Bahndamms und der Öffnung des Siehbachs ein wichtiger Baustein für das Ausgestalten durchgehender Gewässer und Naturräume.
Verknüpft mit dem Projekt der ZVB ist ein Landabtausch zwischen der Stadt und dem Kanton Zug. Durch diesen Abtausch wird die ZVB Alleineigentümern des Areals An der Aa und die Stadt Zug erhält eine strategische Reservefläche im Umfang von 12'200 m2 auf dem ehemaligen Gaswerkareal.
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2023 einstimmig beschlossen. Sämtliche Parteien haben zugestimmt. In der Folge wurde gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Forderungen des Referendumskomitees sind nicht realisierbar. Weder die gesetzlichen Grundlagen noch die räumlichen Verhältnisse lassen neben den erforderlichen Infrastrukturbauten von ZVB und RDZ eine Überbauung mit 800 Wohnungen zu.
Der Kantonsrat genehmigte den Objektkredit für das Bauvorhaben bereits im Jahr 2019 einstimmig. Zusammen mit dem Grossen Gemeinderat empfehlen wir Ihnen ebenfalls einstimmig, der Festsetzung des Bebauungsplans An der Aa II zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungen von 2023
18. Juni 2023
Ergebnis: Angenommen
JA = 50.19 % / NEIN = 49.81 %
Stimmbeteiligung = 57.45 %
Beschreibung:
Die Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» wurde am 22. September 2022 mit 901 rechtsgültigen Unterschriften eingereicht. Wir empfehlen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Die Stadt Zug hat sich in den vergangenen Jahren auf vielfältige Art und Weise für den preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt. Sei dies mittels Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau, der Einforderung von preisgünstigem Wohnraum bei Verdichtungsprojekten mit Bebauungsplänen oder sei es bei der Entwicklung eigener Grundstücke und der Vermietung der städtischen Wohnungen im preisgünstigen Segment.
Nebst den von der Initiative aufgelisteten drei Grundstücken, welche für den preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen seien, sind aktuell die Grundstücke Knopfliweg, Zugerbergstrasse 6 bis 10 und der Ahornpark (heutiger Werkhof und Feuerwehr) für den Bau von genossenschaftlichem Wohnraum vorbereitet.
Das zeigt, dass der Stadtrat das Problem erkannt hat und bereits handelt. In den vergangenen Legislaturen und in unterschiedlichen politischen Zusammensetzungen wurde der Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau eine hohe Priorität eingeräumt. Wir nutzen den Spielraum, damit preisgünstiger Wohnraum im Gleichschritt mit der baulichen Entwicklung geschaffen wird.
Die von den Initianten geforderte forcierte Bautätigkeit im preisgünstigen Segment befördert nach stadträtlicher Auffassung eher den Zuzug und würde schlussendlich dem zugerischen Mittelstand kaum zugutekommen. In der Sache rennen die Initianten offene Türen ein, im Ergebnis fordern sie jedoch unnötige und einschränkende Regulatorien. Wir empfehlen Ihnen, die Initiative abzulehnen.
Download Abstimmungsunterlagen
18. Juni 2023
Ergebnis: Angenommen
JA = 81.3 % / NEIN = 18.7 %
Stimmbeteiligung = 57.45 %
Beschreibung:
Die Volksinitiative «Für ein neues Hallenbad in Zug» wurde am 21. Oktober 2022 mit 881 Unterschriften eingereicht. Sie fordert «Ein Hallenbad für alle». Der Stadtrat ist der Ansicht, dass sich das Initiativbegehren in sämtlichen Bereichen mit den Nutzerbedürfnissen deckt. Heute gibt es in der Stadt Zug zwei Hallenbäder, eines in der Schulanlage Herti und das andere im Oberstufenschulhaus Loreto. Sie stehen tagsüber den Stadtschulen für den Schwimmunterricht und abends den Wassersportvereinen zur Verfügung. Die Bevölkerung kann die Bäder werktags nur an Randstunden nutzen. Die beiden 25-Meter-Becken wurden primär auf den Schulschwimmunterricht ausgerichtet. Für diesen ist der Bedarf nach weiteren Wasserflächen ausgewiesen. Bereits heute kann der Schwimmunterricht der Stadtschulen Zug nur noch knapp lehrplankonform durchgeführt werden, indem einige Klassen der Oberstufe auf den Schwimmunterricht verzichten und für die Schulkinder statt Schwimmsport Sportlektionen in den Turnhallen abgehalten werden. Ohne einen Ausbau der Wasserflächen können bereits in nächster Zukunft die Ziele des Lehrplans 21 nicht mehr erreicht und das Schwimmkonzept der Stadtschulen Zug nicht umgesetzt werden. Der Bedarf für ein neues Hallenbad für den Schwimmunterricht, die Wassersportvereine und die Bevölkerung ist ausgewiesen. Wir empfehlen Ihnen, die Initiative anzunehmen. Bei einer Annahme der Initiative wird die Stimmbevölkerung über die Kreditvergabe zu befinden haben.
Download Abstimmungsunterlagen
29. Januar 2023
Ergebnis: Angenommen
JA = 89.89 % / NEIN = 10.11 %
Stimmbeteiligung = 41.71 %
Beschreibung:
Die Schulanlage Herti wurde 1975 im Zuge des Baus der Grosssiedlung Herti III errichtet. Sie besteht aus einem Ensemble mit drei Hauptgebäuden: dem Schulhaus sowie einem Sport- und einem Aulatrakt. Diese gruppieren sich um einen zentralen Pausenplatz. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums und den gestiegenen Schülerzahlen musste die Anlage mehrmals mit Provisorien ergänzt werden. Die Kapazitäten der gesamten Anlage, einschliesslich Sport- und Betreuungsinfrastruktur, sind erschöpft und die verfügbaren Räumlichkeiten schon seit einigen Jahren übernutzt. Die Schulraumplanung weist für die Zukunft jedoch weiterhin einen steigenden Raumbedarf aus. Eine Erweiterung der bestehenden Anlage ist notwendig, um den Schulraumbedarf im Herti decken zu können.
Das vorliegende Projekt zur Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Herti geht auf einen Projektwettbewerb zurück. Die bestehende Schulanlage Herti wird in einer ersten Bauetappe mit einem neuen Gebäude im Süden des Schulareals erweitert, und das bestehende Schulhaus wird umgebaut und saniert. Für die Umsetzung des Neubaus ist der Rückbau des Aulatraktes erforderlich. Der Neubau umfasst 24 Unterrichtszimmer mit den zugehörigen Gruppenräumen, Fachzimmern und Fachunterrichtsräumen, sowie einen Lehrpersonenbereich, eine Aula und eine Bibliothek, Räumlichkeiten für die schulischen Dienste (z. B. Heilpädagogik, Logopädie, Schulsozialarbeit) und eine Doppelsporthalle. Im bestehenden Schulhaus werden nach Umbau und Sanierung sieben Gruppen der Schulergänzenden Betreuung zentral untergebracht.
Für den Erweiterungsbau Schulanlage Herti beantragte der Stadtrat einen Objektkredit von CHF 66.29 Mio. Der Grosse Gemeinderat befürwortete den Objektkredit in der Schlussabstimmung mit 23 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen. Die Erweiterung der Schulanlage Herti kann jedoch nur dann effizient umgesetzt werden, wenn auch der Umbau und die Sanierung des bestehenden Schulhauses und die Installation der Mietprovisorien an der Urnenabstimmung angenommen werden. Beachten Sie dazu die separate Vorlage.
Download Abstimmungsunterlagen
29. Januar 2023
Ergebnis: Angenommen
JA = 89.76 % / NEIN = 10.24 %
Stimmbeteiligung = 41.65 %
Beschreibung:
Die Schulanlage Herti wurde 1975 in Betrieb genommen. Die Kapazitäten der Anlage einschliesslich Sport- und Betreuungsinfrastruktur sind erschöpft und die verfügbaren Räumlichkeiten übernutzt. Die Schulraumplanung zeigt für die Zukunft weiterhin einen steigenden Raumbedarf. Eine Erweiterung der bestehenden Anlage ist zwingend erforderlich. Das Erweiterungsprojekt umfasst einen Neubau für die Schulnutzung (s. separate Vorlage 1) sowie den Umbau und die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes für die schulergänzende Betreuung.
Das bestehende Schulhaus wird saniert und energetisch modernisiert. Das Gebäudeinnere wird für die Bedürfnisse der schulergänzenden Betreuung neu strukturiert und bietet Platz für sieben Gruppen. Die schulergänzende Betreuung kann damit künftig zentral an einem Ort erfolgen und ist nicht mehr wie heute auf mehrere Standorte verteilt.
Um den Bauablauf optimal zu gestalten und den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können, werden Mietprovisorien benötigt. Während der Etappe I werden die Schulnutzungen vollständig ausgelagert und in eine provisorische Modulanlage im nördlichen Teil des Schulareals verlegt. Auch die Drittnutzer (Zunft der Letzibuzäli und Jugendtreff) werden Platz in den Modulbau-Provisorien finden.
Für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Schulhauses beantragte der Stadtrat einen Objektkredit von CHF 22.8 Mio. und für die Installation der Mietprovisorien einen Objektkredit von CHF 5.31 Mio. Der Grosse Gemeinderat befürwortete die beiden Objektkredite in der Schlussabstimmung mit 22 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Abstimmungen von 2022
19. Juni 2022
Ergebnis: Angenommen
JA = 90.81 % / NEIN = 9.19 %
Stimmbeteiligung = 39.12 %
Beschreibung:
Der Zurlaubenhof ist eine bedeutende barocke Hof- und Gartenanlage in der Stadt Zug. Die Familie Bossard, seit 160 Jahren Eigentümerin des Zurlaubenhofs, unterbreitete dem Stadtrat im Herbst 2020 das Angebot, die gesamte Liegenschaft mit einer Grundbuchfläche von 32 470 m2 einschliesslich den historischen Gebäuden zu einem Preis von 65 Mio. Franken zu verkaufen.
Im Jahr 2021 erfolgte eine umfassende Prüfung des Angebots und es fanden diverse Besprechungen mit den Grundeigentümern statt. An seiner Sitzung vom 24. August 2021 beschloss der Stadtrat, auf das Angebot der Familie Bossard einzugehen.
Als wichtigen Aspekt – neben dem Erwerb – erachtet der Stadtrat das Entwicklungspotenzial der Liegenschaft. Die Kaufpreisbewertung berücksichtigt eine moderate, teilweise Überbauung des Grundstücks auf Basis eines bereits erstellten Richtprojektes. Durch eine massvolle Bebauung könnte Wohnraum für unterschiedliche Anspruchsgruppen entstehen und der Zurlaubenhof mit seinem barocken Garten und den Kulturgütern von nationaler Bedeutung als öffentlicher Raum erhalten bleiben. Einen Antrag der SVP-Fraktion, das gesamte Areal des Zurlaubenhofs mit einem 15 Jahre dauernden Baumoratorium zu belegen, lehnte das Stadtparlament mit 22 gegen 13 Stimmen ab. Der Antrag der Geschäftsprüfungskommission, zusätzlich einen Rahmenkredit von 5 Mio. Franken für wertvermehrende Instandsetzungen zu genehmigen, wurde vom Stadtrat übernommen und ist Teil der vorliegenden Vorlage.
In der Schlussabstimmung befürwortete das Stadtparlament die Vorlage mit 34 zu 0 Stimmen.
Auf Bestreben des Stadtrats und in Anbetracht der Grössenordnung und der Tragweite des Erwerbs hat das Parlament den Beschluss dem Behördenreferendum unterstellt. Deshalb wird eine Urnenabstimmung durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen, dem Erwerb des Zurlaubenhofs zusammen mit dem Rahmenkredit für wertvermehrende Instandsetzungen zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
15. Mai 2022
Ergebnis: Angenommen
JA = 77.66 % / NEIN = 22.34 %
Stimmbeteiligung = 47.33 %
Beschreibung:
Die Herausforderungen im Bereich Energie und Klimaschutz sind gross. Die Stadt Zug ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt sich seit vielen Jahren für einen schonungsvollen Umgang mit Energie und dem Klima ein. Dieser Einsatz wird durch ein gemeindliches Förderprogramm unterstützt, welches sich nach den Vorgaben des Energiereglements richtet. Dieses ist seit 23. November 2010 in Kraft.
Um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Massnahmen von Bund und Kanton zu ergänzen, sind eine Weiterführung des Förderprogramms und verstärkte Anstrengungen notwendig. Die Erfahrungen bestätigen, dass eine deutlich höhere Bereitschaft von Wirtschaft und Bevölkerung besteht, in Technologien zu investieren, die unsere Umwelt und unser Klima schützen. Diese Investitionsbereitschaft soll mit einer höheren Anzahl von Unterstützungsbeitr.gen bestärkt werden.
Im alten Reglement ist für das Förderprogramm ein jährlicher Betrag von 400 000 Franken festgelegt. Damit kann das Förderprogramm nicht mehr die nötige Unterstützung bieten. Die letzten Jahre zeigen einen deutlichen Anstieg der Investitionen. Diese werden in den nächsten Jahren aufgrund der Umsetzung von Fernwärme- und anderen Projekten und einer Verschärfung der Energiegesetze weiter zunehmen. Aus diesem Grund hat das Stadtparlament bereits beschlossen, für vier Jahre ein Rahmenkredit von 3.2 Millionen zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht 800 000 Franken pro Jahr, was eine Verdopplung der bisherigen jährlichen Beiträge bedeutet. Neu sollen aber nicht allein Private und Unternehmen, sondern ebenso öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Unternehmen, an welchen die öffentliche Hand beteiligt ist, finanzielle Beiträge für Projekte erhalten können.
Der Grosse Gemeinderat befürwortete die Totalrevision in der Schlussabstimmung mit 28 zu 9 Stimmen. Gegen diesen Beschluss ergriff die SVP der Stadt Zug das Referendum, weshalb eine Urnenabstimmung durchgeführt wird.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
Abstimmungen von 2021
19. Dezember 2021
Ergebnis: Angenommen
JA = 94.38 % / NEIN = 5.62 %
Stimmbeteiligung = 40.85 %
Beschreibung:
Die kooperative Oberstufe der Stadt Zug mit Sekundar-, Real- und Werkschule ist in der Schulanlage Loreto untergebracht. Die Schulanlage wurde 1969 in Betrieb genommen. Bis auf zwei Pavillons für die Freizeitbetreuung wurde sie nie erweitert.
Seit längerem ist absehbar, dass die Schulanlage aufgrund der laufend steigenden Schülerzahlen an ihre Kapazitätsgrenzen stösst. Aktuell wird die Schulanlage von 425 Schülerinnen und Schülern in 25 Klassen genutzt. Im Schuljahr 2023/2024 werden es voraussichtlich 457 Schülerinnen und Schüler in 27 Klassen sein. Bereits heute sind die räumlichen Reserven ausgeschöpft. Eine Erweiterung der Schulanlage ist unumgänglich.
Das vorliegende Bauprojekt geht auf einen Wettbewerb zurück, den das Zuger Architekturbüro Gauch & Schwartz gewann. Das Projekt sieht vor, die Schulanlage mit zwei neuen Gebäuden (Trakt 6 und Trakt 7) zu erweitern, einerseits für die schulische Nutzung, andererseits für die schulergänzende Betreuung. Für die Erweiterung der Schulanlage Loreto beantragte der Stadtrat ursprünglich einen Objektkredit von CHF 19.8 Mio. Das Stadtparlament beschloss in seiner Debatte, diesen auf CHF 20.65 Mio. zu erhöhen, um Trakt 7 vollständig zu unterkellern. Dieser zusätzliche Ausbau im Untergeschoss erfolgt im Hinblick auf eine noch festzulegende multifunktionale Nutzung für Kultur und Zuger Vereine.
Der Grosse Gemeinderat befürwortete den Objektkredit in der Schlussabstimmung einstimmig. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
28. November 2021
Ergebnis: Angenommen
JA = 87.09 % / NEIN = 12.91 %
Stimmbeteiligung = 61.42 %
Beschreibung:
Die Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) betreibt in der Stadt Zug die Alterszentren Frauensteinmatt, Herti, Neustadt und die Alterswohnungen Waldheim. Das 2011 erstellte Alterszentrum Frauensteinmatt befindet sich im Eigentum der Stadt Zug, die anderen Liegenschaften in jenem der AZZ. Die Stadt Zug hat bis anhin das Alterszentrum Frauensteinmatt der AZZ vermietet.
Gemäss kantonalem Spitalgesetz hat die Finanzierung der Infrastruktur durch die stationären Betriebe der Langzeitpflege über den Pensionstarif zu erfolgen. Diese Vorlage soll die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und die Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt Zug und der AZZ neu regeln.
Die Entflechtung der Aufgaben soll durch eine Übertragung eines Unterbaurechts und die Veräusserung der Gebäude des Alterszentrums Frauensteinmatt an die AZZ zum Preis von 8.96 Mio. Franken erfolgen. Die zweckgebundenen Rückstellungen der Stadt Zug in der Höhe von 13.44 Mio. Franken sollen ebenfalls auf die AZZ übertragen werden.
Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 26 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen befürwortet. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
13. Juni 2021
Ergebnis: Angenommen
JA = 84.9 % / NEIN = 15.1 %
Stimmbeteiligung = 61.42 %
Beschreibung:
Am 13. Juni 2021 stimmt die Stadt Zug über den Neubau für 30 Notzimmer ab.Die Einwohnergemeinden sind nach Bundesrecht verpflichtet, obdachlosen Menschen in einer Notlage vorübergehend eine Unterkunft anzubieten. Eine Notunterkunft ist ein niederschwelliges Wohnangebot für Einzelpersonen, Paare und Familien, die ihre Wohnung verloren haben, sich nicht aus eigener Kraft helfen können und sonst in eine noch grössere Notsituation geraten würden.
Aktuell verfügt die Stadt Zug über Notunterkünfte in eigenen und angemieteten Räumlichkeiten an verschiedenen Standorten. In den kommenden Jahren fallen einige dieser Notwohnungen und -zimmer weg, unter anderem im alten Kantonsspital.
Trotz intensiver Suche konnten keine Ersatzräumlichkeiten gefunden werden. Abhilfe schafft ein sechsstöckiger Neubau auf einem stadteigenen Grundstück im Göbli, vis-à-vis des neuen Ökihofs. Hier sollen 30 Notzimmer für Einzelpersonen und Paare sowie zwei Notwohnungen für Familien entstehen.
Mit dem Bezug des Neubaus im Göbli beabsichtigen die Sozialen Dienste der Stadt Zug, den Betrieb der Notunterkünfte an eine geeignete Organisation auszulagern. Denn zunehmend erfordern komplexe Problemstellungen eine stärkere Unterstützung und Aufsichtsfunktion.
Für das Projekt wird ein Baukredit von knapp 7 Millionen Franken benötigt. Das Stadtparlament befürwortete das Projekt grossmehrheitlich. Vereinzelte Kritik gab es zu den Kosten.
Dem Stadtrat ist es wichtig, dass auch in Zukunft genügend Notzimmer zur Verfügung stehen und er empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Weitere Informationen finden Sie in der Abstimmungsbroschüre.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
Abstimmungen von 2020
27. September 2020
Ergebnis: Angenommen
JA = 88.82 % / NEIN = 11.72 %
Stimmbeteiligung = 65.77 %
Beschreibung:
Der Ökihof der Stadt Zug und das Brockenhaus der Frauenzentrale sind seit 1999 auf dem Güterbahnhof-Areal beim Bahnhof Zug eingemietet. Das Grundstück gehört den SBB. Ende 2022 läuft der Mietvertrag definitiv aus. Auf diesen Zeitpunkt müssen der Ökihof und das Brockenhaus an einen neuen Standort umziehen.
Die Evaluation für einen neuen Ökihof-Standort zeigte, dass das Areal im Göbli die Kriterien am besten erfüllt. Eine Analyse machte zudem deutlich, dass einer zentralen Entsorgungsstelle in der Stadt Zug eine Schlüsselrolle zukommt. Dem Stadtrat ist es wichtig, dass das stoffliche Recycling für die Bevölkerung attraktiv bleibt. Das neue Recyclingcenter an gut erreichbarer Lage hat für die Kreislaufwirtschaft einen zentralen Stellenwert: Zusammen mit dem Brockenhaus der Frauenzentrale, der GGZ@Work und dem Ökihof der Stadt Zug entsteht ein zukunftsweisendes Recycling-Warenhaus, in welchem entsorgt, repariert, getauscht und eingekauft werden kann.
Das vorliegende Bauprojekt geht auf einen 2017 bis 2018 durchgeführten Wettbewerb mit zehn Beiträgen zurück. Das Siegerprojekt wurde in der Zwischenzeit betrieblich und im Hinblick auf den angestrebten Minergie-P-ECO-Standard weiterbearbeitet und optimiert.
Für das Projekt wird ein Baukredit von CHF 20'920'000.00 benötigt. Davon entfallen CHF 13'320'000.00 auf den Gebäudeanteil, der für eine Kostenmiete an die Frauenzentrale und an GGZ@Work vermietet wird. Auf den Ökihof der Stadt Zug entfallen CHF 7'600'000.00.
Der Grosse Gemeinderat hat den Objektkredit in der Schlussabstimmung mit 29 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungsvideo
Abstimmungen von 2019
10. Februar 2019
Ergebnis: Abgelehnt
JA = 36.93 % / NEIN = 63.07 %
Stimmbeteiligung = 44.3 %
Beschreibung:
Bis Ende 2017 waren die Parkgebühren in der Stadt Zug weitgehend nicht kostendeckend. Sie wurden über Jahrzehnte weder der Teuerung noch anderen Umständen angepasst. Der effektive Aufwand wurde mit Steuererträgen quersubventioniert. Der Stadtrat hat dies korrigiert und per 1. Januar 2018 neue Parkgebühren eingeführt. Sämtliche Parkplätze sind nun einer einheitlichen und übersichtlichen Zonenstruktur mit Langzeit- und Kurzzeitparkplätzen zugeordnet. Neu kann man auf allen Kurzzeitparkplätzen auch nur für 15 Minuten für 50 Rappen parkieren. Dies ermöglicht einen schnellen Einkauf in den umliegenden Geschäften. Im Übrigen wird das Postulat der FDP-Fraktion des Grossen Gemeinderats (GGR) vom 27. März 2018 umgesetzt und auf eine Gebührenerhebung an Sonn- und Feiertagen verzichtet.
Am 10. April 2018 wurde die Volksinitiative «JA zur Parkraumbewirtschaftung mit Mass (Parkrauminitiative)» mit 837 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie will einerseits eine Kompetenzverschiebung erreichen: Die Höhe der Parkgebühren soll nicht mehr vom Stadtrat festgelegt, sondern dem GGR alle vier Jahre zur Genehmigung unterbreitet werden. Andererseits sollen die Gesamteinnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung zwischen dem 1,2- bis 1,4-fachen des Gesamtaufwands liegen. Inhaltlich ist das Volksbegehren rechtmässig. Der Titel, der Ingress sowie § 1 bis 3 sind in Form der einfachen Anregung gehalten, während § 4 (Übergangsbestimmungen) die Form des ausgearbeiteten Entwurfs hat. Damit verletzt das Volksbegehren den Grundsatz der Einheit der Form. Dieser Mangel wurde vom GGR mittels Ungültigerklärung von § 4 des Initiativtextes behoben. Die übrigen Bestandteile der Initiative sind gültig.
Der GGR beauftragte die Geschäftsprüfungskommission, die Parkrauminitiative vorzuberaten. Die externe Revisionsstelle der Stadt Zug, Pricewaterhouse Coopers (PwC), prüfte die Vollkostenrechnung der seit diesem Jahr geltenden höheren Parkgebühren. PwC kam zum Schluss, dass die Kostenberechnung der Stadt Zug der gängigen Praxis entspricht und korrekt ausgeführt wurde.
Gestützt auf diese Berechnungen könnte die Annahme der Volksinitiative nach Ansicht des Stadtrates zu einer Erhöhung der Parkgebühren führen.
Dies aufgrund des in der Initiative definierten Faktors von 1,2 bis 1,4 (Gesamteinnahmen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben).
Aufgrund dieser Ausgangslage empfiehlt der GGR mit 28 gegen 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Initiative zur Ablehnung. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die Initiative abzulehnen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungen von 2018
7. Oktober 2018
Beschreibung:
Am 7. Oktober 2018 finden die Gesamterneuerungswahlen (Amtsperiode 2019 – 2022) für die Mitglieder des Kantonsrats und des Regierungsrats sowie für folgende Organe der Einwohnergemeinden statt:
- Grosser Gemeinderat der Stadt Zug
- Stadtrat
- Stadtpräsidium
- Rechnungsprüfungskommission
- Präsidium Rechnungsprüfungskommission
24. Juni 2018
Beschreibung:
Gesamterneuerungswahlen vom 24. Juni 2018 für die Gerichte des Kantons Zug und die kommunalen Friedensrichterämter für die Amtsperiode 2019–2024 – Ausschreibungstext
10. Juni 2018
Ergebnis: Angenommen
JA = 58.08 % / NEIN = 41.92 %
Stimmbeteiligung = 50.1 %
Beschreibung:
In den Jahren 2005 und 2006 erarbeitete die Stadt Zug in einem breiten Mitwirkungsverfahren eine Strategie der räumlichen Entwicklung. Diese war auch für den Bebauungsplan Post massgebend. Die Aufhebung der oberirdischen Parkplätze wurde in diesem Mitwirkungsverfahren engagiert diskutiert. Die Aufhebung fand eine breite Zustimmung, weil im neuen Parkhaus Post 100 öffentliche Parkplätze – netto also zusätzlich 40 Parkplätze – geschaffen werden. Der Grosse Gemeinderat stimmte dieser Planung mit 32 zu 5 Stimmen ebenfalls zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, weshalb eine Urnenabstimmung stattfand. Am 1. Juni 2008 sagten 65 Prozent der abstimmenden Zugerinnen und Zuger an der Urne Ja zum Bebauungsplan, der Zonenplanänderung, dem Baukredit zur Umgestaltung des oberen Postplatzes sowie dem Kauf von 100 Parkplätzen. Damit wurde auch der Aufhebung der 60 oberirdischen Parkplätze zugestimmt.
Am 21. Februar 2018 wurde die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» mit 1090 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative beauftragt den Stadtrat, den Bebauungsplan Post so abzuändern, damit die gemäss Bebauungsplan aufzuhebenden oberirdischen Parkplätze im Bereich der Altstadt – ausser auf dem oberen Postplatz – erhalten bleiben. Die Initiative hat die gleiche Stossrichtung und den gleichen Inhalt wie das seinerzeit gegen den Bebauungsplan erhobene Referendum. Sie geht aber noch weiter, indem sie nicht nur 25 Parkplätze auf dem unteren Postplatz, sondern insgesamt 42 oberirdische Parkplätze erhalten will.
Mit dem Auftrag der Siedlungsentwicklung nach innen und der dazu notwendigen Verdichtung wird es immer wichtiger, die Frei- und Aussenräume aufzuwerten und so die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Zug zu steigern. An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert.
Der Grosse Gemeinderat empfiehlt die Initiative mit 22 gegen 16 Stimmen zur Annahme. Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungen von 2017
26. November 2017
Ergebnis: Angenommen
JA = 56.43 % / NEIN = 43.57 %
Stimmbeteiligung = 43.57 %
Beschreibung:
Aktuell stehen in der Stadt Zug über 50 Hochhäuser. Sie stammen mehrheitlich aus den 1960er und 1970er Jahren. Der Bau von Hochhäusern ist bis heute jedoch nicht klar geregelt. Es existieren nur einzelne Vorschriften im kantonalen Richtplan, im Hochhausleitbild und der Bauordnung der Stadt Zug. Für die Rechts- und Planungssicherheit in der Stadt Zug ist es von Bedeutung, für den Bau von Hochhäusern grundeigentümerverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies erfolgt mit dem vorliegenden Reglement.
Das Hochhausreglement basiert auf umfangreichen Vorarbeiten, welche bis ins Jahr 2002 zurückreichen. Das Reglement legt fest, in welchen Gebieten der Stadt in Zukunft wie hoch gebaut werden kann. Es handelt es sich ausschliesslich um Areale innerhalb der Verdichtungsgebiete. Damit wird der klare Entscheid der Zuger Bevölkerung gegen eine weitere Zersiedelung der Landschaft aus dem Jahr 2013 umgesetzt und die verdichtete Entwicklung der Stadt Zug in einem klar begrenzten Rahmen abgewickelt. Heute sind Hochhäuser grundsätzlich auf dem gesamten Stadtgebiet zulässig – ausser zwischen den SBB-Gleisen und dem Seeufer. Mit dem neuen Reglement werden zudem die Anforderungen an Hochhäuser definiert und nachbarrechtliche Beeinträchtigungen geregelt. Auch die Verfahrensabläufe sind klar umschrieben. Jedes Hochhaus bedingt einen Bebauungsplan, welcher dem Grossen Gemeinderat zu unterbreiten ist und dem fakultativen Referendum untersteht.
Der Grosse Gemeinderat hat das Hochhausreglement in der Schlussabstimmung mit 22 zu 14 befürwortet und mit 14 Stimmen das Behördenreferendum beschlossen. Deshalb wird eine Urnenabstimmung durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
21. Mai 2017
Ergebnis: Angenommen
JA = 88.7 % / NEIN = 11.30 %
Stimmbeteiligung = 50.9 %
Beschreibung:
Die Schulraumplanung zeigt auf, dass im Schulkreis Zug West zusätzliche Flächen benötigt werden. Aufgrund der Bautätigkeit in den Quartieren Herti, Riedmatt und Lorzen werden im Jahr 2025 im Vergleich zu heute rund 30 Prozent mehr Kinder zur Schule und in den Kindergarten gehen. Die Schulanlagen Herti und Riedmatt wurden zur Überbrückung der Raumknappheit bereits mit Provisorien ergänzt. Bauliche Erweiterungen bleiben jedoch unumgänglich. Auf dem Areal der Schulanlage Riedmatt stehen für die Realisierung einer Erweiterung entsprechende Landreserven zur Verfügung.
Das vorliegende Bauprojekt geht auf einen Wettbewerb mit 70 Beiträgen zurück. In der Jury waren neben Fachleuten auch Quartierbewohnerinnen und -bewohner vertreten. Das Siegerprojekt wurde in den vergangenen Monaten zu einem Vor- und Bauprojekt weiterentwickelt. Mit der Erweiterung entstehen neue Räume für vier Kindergarten- und vier Primarklassen der Unterstufe.
Über die Nutzung für Kindergarten und Primarschule hinaus entsteht in Kombination mit den bestehenden Aussenanlagen für das Quartier ein abwechslungsreicher Erholungsraum. Die Inbetriebnahme der erweiterten Schulanlage Riedmatt ist auf August 2019 vorgesehen.
Für das Projekt wird ein Baukredit von CHF 16'500'000.00 benötigt. Der Wettbewerbs- und Projektierungskredit von CHF 1'904'000.00 ist Bestandteil dieser Gesamtkosten.
Der Grosse Gemeinderat hat den Gesamtkredit in der Schlussabstimmung einstimmig befürwortet. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
12. Februar 2017
Ergebnis: Angenommen
JA = 50.54 % / NEIN = 49.46 %
Stimmbeteiligung = 58.56 %
Beschreibung:
Das Areal Unterfeld Schleife liegt zu einem Drittel auf Zuger Stadtgebiet, die restliche Fläche in der Gemeinde Baar. Es bildet eine stadträumliche Einheit und ist rund 5.5 Hektaren gross. Grundeigentümerin auf dem Gebiet der Stadt Zug ist die Korporation Zug. Das Planungsgebiet in Zug grenzt an die Nordstrasse und an die Stadtbahnhaltestelle «Lindenpark» und ist gut erschlossen. Durch das Planungsgebiet verläuft der Stampfibach.
Die Stadt Zug und die Gemeinde Baar haben die Gebietsplanung mit den Grundeigentümern während sechs Jahren gemeinsam und unter Einbezug des Kantons Zug und den SBB erarbeitet. Auf der Grundlage des kantonalen Richtplans legte der Stadtrat eine Verdichtung des Projektes für den Bebauungsplan fest. Deshalb sind der Zonenplan und die Bauordnung anzupassen. Das Projekt wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt.
Im Gebiet Unterfeld Schleife soll ein gemischt genutztes Stadtquartier für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit und Erholung entstehen. Im Zentrum liegt ein grosser, öffentlicher Park mit einem künstlichen See zum Erholen, Begegnen, Spielen und Verweilen. Die Erdgeschosse der Bebauung sind für publikumsorientierte Betriebe reserviert. Im Zuger Teil werden auf mindestens 60 % der anrechenbaren Geschossfläche preisgünstige Wohnungen gebaut. Zudem ist ein Doppelkindergarten und eine Kindertagesstätte vorgesehen.
Das Projekt umfasst eine blockrandähnliche Bebauung mit 15 Baukörpern. Die Grundhöhe der Bauten beträgt 25 Meter. Punktuell sollen sechs Erhöhungen auf 34 bis 60 Meter möglich sein. Im Baubewilligungsverfahren ist die Erfüllung der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) nachzuweisen.
Auf Zuger Seite des Bebauungsplangebietes sind maximal 350 Parkplätze in der Tiefgarage zulässig, davon 48 Besucherparkplätze. Zusätzlich können oberirdisch 18 Kurzzeitparkplätze angeboten werden. Im Baubewilligungsverfahren werden für alle Baubereiche Mobilitätskonzepte erstellt.
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat dem Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 8. November 2016 mit 23 zu 15 zugestimmt. In der Folge wurde das Behördenreferendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Der Stadtrat empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen
Abstimmungen von 2016
27. November 2016
Beschreibung:
Infolge Rücktritts von Vreny Landtwing-Gschwend von ihrem Amt als Friedensrichter-Stellvertreterin der Stadt Zug auf den 31. Dezember 2016 hat der Stadtrat mit Stadtratsbeschluss Nr. 480.16 vom 16. August 2016 eine Ersatzwahl an der Urne nach Massgabe des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2006 (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) angeordnet:
Bis zum Wahlanmeldeschluss vom 19. September 2016, 17.00 Uhr, wurden bei der Stadtkanzlei folgende Wahlvorschläge eingereicht (alphabetische Reihenfolge):
- Frei Roland, 1964, Berufsschullehrer, Tellenmattstrasse 45a, 6317 Oberwil, Parteilos
- Röthlisberger Heinz, 1970, Pastor, Im Rank 134, 6300 Zug, SP
- Wicky Vreni, 1951, Kauffrau, Hofstrasse 78a, 6300 Zug, CVP
Als Wahltermin wurde der Sonntag, 27. November 2016 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 22. Januar 2017 statt (§ 56 Abs. 2 i.V.m. § 59 WAG).
25. September 2016
Volksinitiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen»
Ergebnis: Abgelehnt
JA = 37.44 % / NEIN = 62.56 %
Stimmbeteiligung = 50.51 % (16'612 Stimmberechtigte)
Beschreibung
Mit der Initiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» wollen die Initianten die Stadt Zug verpflichten, das ehemalige Landis & Gyr-Gebäude an der Gubelstrasse 22 bis spätestens 2023 an Dritte zu verkaufen. Die Initianten begründen diese Forderung im Wesentlichen mit millionenhohen Umzugs-, Umbau und Sanierungs-kosten und der angespannten Lage des Finanzhaushalts der Stadt Zug. Aus Sicht des Stadtrates sind diese Argumente nicht zutreffend. Die Umzugskosten betragen 470'000.– Franken. Die rechtlich notwendigen Kosten für Brandschutzmassnahmen gemäss den Anforderungen der Kantonalen Gebäudeversicherung liegen bei 800'000.– Franken. In den Bereich optionaler Kosten fallen Investitionen von rund 4.9 Millionen Franken – etwa in zusätzliche sanitäre Anlagen, Grundrissanpassungen der Büroflächen oder die IT-Infrastruktur. Diese Investitionen sind sinnvoll, weil sie der Stadt Zug auch höhere Mieterträge einbringen.
Volksinitiative «Ja zur historischen Altstadt»
Ergebnis: Abgelehnt
JA = 37.71 % / NEIN = 62.29 %
Stimmbeteiligung = 50.69 % (16'612 Stimmberechtigte)
Beschreibung
Mit der Initiative «Ja zur historischen Altstadt» wollen die Initianten erreichen, dass die Arbeitsplätze der Verwaltung in den bestehenden vier Altstadtliegenschaften verbleiben. Sie begründen dies mit der Tradition und einem fehlenden Konzept für die Altstadtliegenschaften. Für diese hat die Stadt Zug jedoch bereits ein Nachnutzungskonzept ausgearbeitet, das für jede Liegenschaft Optionen für eine künftige Nutzung aufzeigt. Gemäss diesem Konzept entstehen in den frei werdenden Verwaltungsgebäuden Räume für Dienstleistungen und Gewerbe sowie Wohnungen. Diese Umnutzungen eröffnen für die Altstadt neue Perspektiven. Es entstehen neue Frequenzen, insbesondere nach Büroschluss.
Download Abstimmungsunterlagen
18. Februar 2016
Ergebnis: Angenommen
JA = 52.26 % / NEIN = 47.74 %
Stimmbeteiligung = 66.47 %
Beschreibung
Das Areal des Bebauungsplans Salesianum ist seit 1975 für Wohnen eingezont. Mit der Ortsplanungsrevision 2009 und der Einstufung als «Perle» wurde das Gebiet von der Wohnzone in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften umgezont. Diese ist für öffentliche Nutzungen wie Schulen, Kultur usw. und für Wohnen bestimmt. Das historische Institutsgebäude mit der nördlich angebauten Kapelle und dem südlich angebauten Herrenhaus steht unter Denkmalschutz. Für Neubauten besteht eine Bebauungsplanpflicht. Es ist eine Überbauung mit 56 2 ½- bis 6 ½ - Zimmer-Wohnungen vorgesehen.
Um ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges Projekt zu entwickeln, hat das Institut Menzingen im Jahr 2007 – in enger Zusammenarbeit mit Stadt und Kanton Zug – einen Wettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage des Wettbewerbs wurde ein Bebauungsplan ausgearbeitet, dem der Grosse Gemeinderat am 22. März 2011 zugestimmt hat. Die Stimmberechtigten der Stadt Zug haben den Bebauungsplan an der Referendumsabstimmung am 27. November 2011 angenommen. Dagegen wurde Beschwerde eingereicht. Diese hat der Regierungsrat grösstenteils abgewiesen und den Bebauungsplan genehmigt. Die Beschwerdeführenden zogen den Fall darauf hin ans Verwaltungsgericht weiter, welches die Beschwerde am 10. Juni 2013 gutgeheissen hat.
Für die Erarbeitung des vorliegenden neuen Bebauungsplans wurden die Projektverantwortlichen des ersten Bebauungsplans (Architekten und Fachplaner) beibehalten. Als Grundlage für den neuen Bebauungsplan wurde gemeinsam mit der Stadt, der Denkmalpflege, dem kantonalen Amt für Raumplanung und der Baurechtsnehmerin Alfred Müller AG ein neues Richtprojekt erarbeitet. Das Projekt entspricht der Regelbauweise der Bauordnung, durch den Bebauungsplan resultiert keine Mehrnutzung.
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat dem Bebauungsplan an sei-ner Sitzung vom 29. September 2015 mit 21:15 zugestimmt. In der Folge wurde das Behördenreferendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Der Stadtrat empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Download Abstimmungsunterlagen