Grundstückgeschäfte

Möchten Sie in der Stadt Zug ein Grundstück kaufen, verkaufen oder auf Ihre Nachkommen übertragen? Möchten Sie eine Dienstbarkeit mit Ihren Nachbarn vereinbaren? Das Notariat der Stadt Zug erstellt die Verträge für die öffentliche Beurkundung.

Immobiliarsachenrecht

Zum Immobiliarsachenrecht gehören Kaufverträge, Dienstbarkeitsverträge, Schenkungs- und Abtretungsverträge sowie viele mehr.

Kaufvertrag

Wenn Sie ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchten, ist ein Kaufvertrag öffentlich zu beurkunden. Um den Kaufvertrag vorbereiten zu können, füllen Sie bitte das untenstehende Online-Formular aus und übermitteln uns die verlangten Unterlagen.

Der Ablauf bei der öffentlichen Beurkungung eines Kaufvertrages ist wie folgt:

  • Sie reichen uns das Online-Formular ein.
  • Wir erstellen einen Entwurf des Vertrages.
  • Die Vertragsparteien prüfen den Entwurf.
  • Die Käuferschaft klärt mit der Bank die Finanzierung und Erstellung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens für die Sicherstellung des Kaufpreises.
  • Die erforderlichen Unterlagen, wie das Zahlungsversprechen und allfällige Pfandverträge sind bereit.
  • Die Vertragsparteien vereinbaren mit uns einen Termin für die Beurkundung.
  • Der Vertrag wird öffentlich beurkundet.
  • Wir senden den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag ans Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug zur Grundbucheintragung.
  • Das Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug prüft und vollzieht den Vertrag. Die Vertragsparteien erhalten die Eintragungsbestätigung.

Dienstbarkeitsverträge

Wenn Sie mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn beispielsweise ein Näherbaurecht, ein Fuss- und Fahrwegrecht oder eine andere Dienstbarkeit vereinbaren möchten, ist ein Dienstbarkeitsvertrag nötig. Dieser Vertrag muss öffentlich beurkundet werden.

Damit wir den Dienstbarkeitsvertrag erstellen können, benötigen wir von Ihnen Folgendes:

  • Absicht und nähere Informationen zur geplanten Vereinbarung, z.B. Näherbaurecht, Leitungsrecht, Fuss- und Fahrwegrecht etc.
  • Dienstbarkeitsplan, woraus die Dienstbarkeit ersichtlich ist. Links für den Erhalt der Pläne finden Sie unten.

Füllen Sie bitte das folgende Online-Formular aus und übermitteln uns die erforderlichen Unterlagen.

Für die öffentliche Beurkundung ist in der Regel ein Dienstbarkeitsplan aus dem Zugmap oder ein vom Geometer beglaubigter Plan nötig.

Schenkung, Gemischte Schenkung, Erbvorbezug

Damit wir einen Schenkungsvertrag oder einen Abtretungsvertrag (gemischte Schenkung oder Erbvorbezug) erstellen können, benötigen wir verschiedene Informationen und Unterlagen. Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und übermitteln uns die verlangten Unterlagen.

Weitere Grundstückgeschäfte

Das Notariat erstellt weitere Verträge, wie zum Beispiel:

  • Mutationen (Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken)
  • Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum
  • Auflösung von Gesamteigentum
  • Vereinbarung über Vorkaufs-, Rückkaufs- und Kaufrechte
  • Partielle Erbteilungsverträge

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu Grundstückgeschäften haben. Wir beraten Sie gerne über die erforderlichen Schritte und die nötigen Dokumente, um eine korrekte Beurkundung vornehmen zu können.

Online Formular

Angaben zur Erstellung eines Vertragsentwurfes
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Weitere Rechtsgebiete

Bei Themen und Fragen ausserhalb der aufgeführten Dienstleistungen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, bieten wir keine öffentlichen Beurkundungen und Beratungen an. Wenden Sie sich bitte an eine Fachperson in dem betreffenden Rechtsgebiet. 
 

Gebühren

Die Gebühren bemessen sich nach dem Verwaltungsgebührentarif.

Kontakt

Notariat

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen