Nachname ändern
Nach Scheidung, Tod des Ehepartners oder Auflösung einer ungültigen Ehe können Sie bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz Ihren Ledignamen wieder annehmen – auch bei einer noch bestehenden Ehe (bei Namensänderung vor 2013).
Nachname ändern
Möchten Sie Ihren Nachnamen nach einer Scheidung oder nach dem Tod des Ehepartners ändern?
Melden Sie sich über das untenstehende Formular bei uns. Wir beraten Sie nach Erhalt Ihrer Daten über das Vorgehen sowie die notwendigen Urkunden.
Formular
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Kontakt
Zivilstandsamt Kreis Zug
Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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