Vaterschaft anerkennen
Wenn Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, kann der Vater das Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen.
Vaterschaft anerkennen
Auf Wunsch der Eltern kann gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht vereinbart werden. Dabei wird auch festgelegt, welchem Elternteil die Erziehungsgutschriften angerechnet werden.
Dazu nehmen Sie bitte über das untenstehende Formular Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie nach Erhalt Ihrer Daten über das Vorgehen sowie die notwendigen Urkunden.
Formular
Online-Formular
Wählen Sie im Formular den passenden Grund aus.
Hilfsmittel
Merkblatt Kindesanerkennung
PDF | 86 KB | Deutsch
Gemeinsame elterliche Sorge – Merkblatt für nicht miteinander verheiratete Eltern
PDF | 125 KB | Deutsch
Merkblatt Erziehungsgutschriften AHV
PDF | 622 KB | Deutsch
Kontakt
Zivilstandsamt Kreis Zug
Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Samstag bis Sonntag
geschlossen
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