Vaterschaft anerkennen

Wenn Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, kann der Vater das Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen.

Vaterschaft anerkennen

Auf Wunsch der Eltern kann gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht vereinbart werden. Dabei wird auch festgelegt, welchem Elternteil die Erziehungsgutschriften angerechnet werden.

Dazu nehmen Sie bitte über das untenstehende Formular Kontakt mit uns auf. 

Wir beraten Sie nach Erhalt Ihrer Daten über das Vorgehen sowie die notwendigen Urkunden.

Formular

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Zivilstandsamt Kreis Zug

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