Kinderunterhalt und Alimentenhilfe

Sie erhalten Ihre Alimente nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht? Oder Sie möchten wissen, wie Sie den Unterhalt Ihrer Kinder korrekt regeln können?

Kinderunterhalt richtig regeln

Eltern haben meistens gemeinsam die elterliche Sorge. Wenn Sie getrennt leben oder nicht verheiratet sind, wird empfohlen, den Unterhalt der Kinder schriftlich zu regeln. In diesem Dokument (dem sogenannten Rechtstitel) steht, wie viel Unterhalt bezahlt wird. Nur mit einem solchen Rechtstitel kann die Stadt Zug den Unterhalt vorschiessen oder beim Alimenteninkasso helfen. 

Alimentenhilfe - so funktionierts

  1. Beantragung bei eff-zett

    Kontaktieren Sie die Alimenteninkassostelle der Frauenzentrale des Kantons Zug, um Ihren Antrag auf Alimentenbevorschussung einzureichen.

    Wichtige Voraussetzungen

    • Die unterhaltsberechtigte Person lebt in der Stadt Zug; 
    • Es muss ein definitiver Rechtstitel (z.B. Gerichtsurteil oder genehmigter Unterhaltsvertrag) vorliegen, der den Unterhaltsbeitrag festlegt; 
    • Die unterhaltspflichtige Person muss ihren Verpflichtungen nicht, nicht regelmässig oder nicht vollständig nachkommen.
  2. Bearbeitung durch eff-zett

    Die Frauenzentrale des Kantons Zug bearbeitet Ihren Antrag im Auftrag der Stadt Zug, Abteilung Soziales und Gesellschaft. 

  3. Bevorschussung

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bevorschusst die Stadt Zug, Abteilung Soziales und Gesellschaft die ausstehenden Unterhaltsbeiträge für das Kind. 

  4. Rückforderung

    Die Stadt Zug kann die Kosten bei der unterhaltsverpflichteten Person zurückfordern. 

Anmeldung Alimentenhilfe

Die Alimentenhilfe soll sicherstellen, dass Kinder und unterhaltsberechtigte Personen regelmässig die ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträge erhalten, auch wenn die unterhalftspflichtige Partei nicht zahlt.

Die Stadt Zug hat die Fachstelle eff-zett mit der Alimentenhilfe betraut. Diese prüft die Voraussetzungen und reicht das Gesuch an die Wohnsitzgemeinde weiter. Für Informationen zu Anspruch und Vorgehen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstelle eff-zett.

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Soziales und Gesellschaft

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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