Erbschaft antreten oder ausschlagen

Ist eine in der Stadt Zug wohnhafte Person verstorben, wird das Erbschaftsamt der Stadt Zug automatisch und zeitnah über den Todesfall informiert. Wir werden zu gegebener Zeit direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Beratung

Sind Sie von einem Todesfall direkt betroffen? Wir sprechen Ihnen unsere herzliche Anteilnahme aus. Die administrativen Schritte sind eine zusätzliche Belastung. 

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns.

Ergänzende Informationen finden Sie nachfolgend oder im Merkblatt für Angehörige.

Hinweis für Angehörige
PDF | 303 KB | Deutsch

Nachlassabwicklung

Ist eine Person verstorben, übernehmen die hinterbliebenen Erben ab dem Todestag sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. Sie sind selber für die administrativen Aufgaben verantwortlich, zum Beispiel Rechnungen bezahlen, Wohnung kündigen oder Post umleiten. 

Wenn Sie Fragen zur Abwicklung des Nachlasses haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir vermitteln Sie auch an die zuständigen Stellen.

Erbteilung

Im Kanton Zug gibt es kein Teilungsamt und die Erbteilung wird von keiner Behörde begleitet. Die hinterbliebenen Erben müssen die Nachlassabwicklung selbst organisieren und sich untereinander abstimmen. In vielen Fällen ist es ratsam, für die Erbteilung eine Fachperson beizuziehen. Wenden Sie sich am besten an eine Anwaltskanzlei, ein fachkundiges Treuhandbüro oder an die Fachabteilung Ihrer Bank.

Damit Sie vollumfänglichen Zugriff auf die Vermögenswerte erhalten, können Sie bei uns eine Erbbescheinigung anfordern.

Erbschaft ausschlagen

Sie können ein Erbe ausschlagen. 

Damit schützen Sie sich vor der Übernahme allfälliger Schulden. Dazu müssen Sie beim Kantonsgericht des Kantons Zug fristgerecht eine Erbausschlagungserklärung einreichen. Nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular. 

Formular

Online-Formular
Erbschaft ausschlagen

Testament gefunden

Sie haben ein Testament, einen Erbvertrag oder ein testamentsähnliches Schreiben einer verstorbenen Person gefunden? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns das Dokument umgehend im Original einzureichen, auch wenn Sie das Dokument als ungültig erachten. Bringen Sie uns die Unterlagen persönlich vorbei oder senden Sie uns diese eingeschrieben per Post.

Testamentseröffnung

Das Erbschaftsamt der Stadt Zug ist für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen zuständig. Wir werden alle beteiligten Personen schriftlich kontaktieren und über den Inhalt informieren. Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ermitteln und informieren wir von Gesetzes wegen alle beteiligten Erben und sonstige Begünstigte. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Die entstandenen Kosten werden dem Nachlass belastet. 

Steueramtliche Inventaraufnahme

Wurden Sie von der kantonalen Steuerverwaltung schriftlich aufgefordert, ein Steuerinventar zu erstellen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Ziel ist es, das Vermögen und Einkommen am Todestag festzustellen und nicht versteuerte Vermögenswerte zu deklarieren. Wir werden zudem die kantonale Steuerverwaltung darüber informieren, wer über den Nachlass steuerpflichtig ist.

Das Formular «Inventaraufnahme im Todesfall» finden Sie auf der Internetseite des Kantons Zug.

Kontakt

Erbschaftsamt

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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Die Erbbescheinigung bestätigt, wer erbberechtigt ist. Sie dient den Erben dazu, sich bei Banken auszuweisen und vollumfänglichen Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten.