Die Fachstelle Alter und Gesundheit prüft und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die ungedeckten Restkosten bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt. Bitte holen Sie vor dem Eintritt eine Kostengutsprache ein – wir beraten und unterstützen Sie dabei.

Kriterien

Wenn eine pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim ausserhalb des Wohnkantons eintritt, entstehen nach Abzug der Leistungen der Krankenkasse und des Eigenbeitrags ungedeckte Pflegekosten. Diese sogenannten Restkosten werden von der öffentlichen Hand übernommen. 

Die Stadt Zug beteiligt sich an diesen Restkosten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet dabei keinen neuen Unterstützungswohnsitz; zuständig bleibt grundsätzlich die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz vor dem Heimeintritt.

Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Gemeinde die Restkosten übernimmt, ist vor dem Eintritt in ein ausserkantonales Pflegeheim eine Kostengutsprache einzuholen. Betroffene Personen oder ihre Angehörigen werden dabei beraten und unterstützt. 

Kontakt

Soziales und Gesellschaft

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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