Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss bei einer Schweizer Krankenversicherung gegen Krankheit versichert sein. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit werden.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss krankenversichert sein. Nur wenige Personenkreise können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für die Stadt Zug beantwortet die Gemeinsame Einrichtung KVG Ihre Fragen zu diesem Thema. 

Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien möchten, wenden Sie sich an die Gemeinsame Einrichtung KVG.

Rentnerinnen und Rentner

Beziehen Sie eine Rente aus der Schweiz und beabsichtigen, in einen EU-/EFTA-Staat im Ausland zu ziehen? Sie sind weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website der Gemeinsamen Einrichtung KVG.