Bestätigung einer Namensänderung (Namenserklärung)

Wenn Sie nach Ihrer Ehescheidung wieder Ihren Ledignamen angenommen haben, können Sie beim Zivilstandsamt des Erklärungsortes eine Bestätigung der Namensänderung (Namenserklärung) bestellen.

Bestätigung einer Namensänderung (Namenserklärung)

Wenn Sie nach Ihrer Ehescheidung wieder Ihren Ledignamen angenommen haben, können Sie beim Zivilstandsamt des Erklärungsortes eine Bestätigung der Namenserklärung bestellen: 

  • Die Gebühr beträgt CHF 30.00. 
  • Wir senden Ihnen das Dokument und die Rechnung per A-Post an Ihre Postadresse.

Beglaubigungen und Apostillen

Verlangen ausländische Behörden eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.

Kontakt

Zivilstandsamt Kreis Zug

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen