Bürgerrechtsnachweis

Der Bürgerrechtsnachweis (oder Nachweis der Heimatorte) gibt die aktuellen Heimatorte mit den Erwerbsgründen sowie die früheren Heimatorte mit den Erwerbs- und Verlustgründen wieder.

Bürgerrechtsnachweis

Der Bürgerrechtsnachweis wird auch «Nachweis der Heimatorte für schweizerische Staatsangehörige (Form.-Nr. 7.9)» genannt. 

  • Nachweise der Heimatorte sind für Schweizer Bürgerinnen und Bürger beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich. 
  • Die Gebühr beträgt CHF 30.00. 
  • Wir senden Ihnen das Dokument und die Rechnung per A-Post an Ihre Postadresse.

Formular

Online-Formular
Bürgerrechtsnachweis

Beglaubigungen und Apostillen

Verlangen ausländische Behörden eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.

Kontakt

Zivilstandsamt Kreis Zug

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen