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Bürgerrechtsnachweis

Der Bürgerrechtsnachweis (oder Nachweis der Heimatorte) gibt die aktuellen Heimatorte mit den Erwerbsgründen sowie die früheren Heimatorte mit den Erwerbs- und Verlustgründen wieder.

Bürgerrechtsnachweis

Der Bürgerrechtsnachweis wird auch «Nachweis der Heimatorte für schweizerische Staatsangehörige (Form.-Nr. 7.9)» genannt. 

  • Nachweise der Heimatorte sind für Schweizer Bürgerinnen und Bürger beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich. 
  • Die Gebühr beträgt CHF 30.00. 
  • Die Bezahlung passiert direkt im Formular per Kreditkarte oder TWINT.
  • Das Dokument wird Ihnen zeitnah per A-Post zugestellt.

Formular

Beglaubigungen und Apostillen

Verlangen ausländische Behörden eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.

Kontakt

Zivilstandsamt Kreis Zug

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen