Bürgerrechtsnachweis
Der Bürgerrechtsnachweis (oder Nachweis der Heimatorte) gibt die aktuellen Heimatorte mit den Erwerbsgründen sowie die früheren Heimatorte mit den Erwerbs- und Verlustgründen wieder.
Bürgerrechtsnachweis
Der Bürgerrechtsnachweis wird auch «Nachweis der Heimatorte für schweizerische Staatsangehörige (Form.-Nr. 7.9)» genannt.
- Nachweise der Heimatorte sind für Schweizer Bürgerinnen und Bürger beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich.
- Die Gebühr beträgt CHF 30.00.
- Wir senden Ihnen das Dokument und die Rechnung per A-Post an Ihre Postadresse.
Formular
Online-Formular
Beglaubigungen und Apostillen
Verlangen ausländische Behörden eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.
Kontakt
Zivilstandsamt Kreis Zug
Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
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Montag bis Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen
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